Nachtrag: 14.03.2022
Sitzung: 17.03.2022 Rat/0019/2022
Zusatz: zugesetzt
Beschluss: endgültig abgelehnt
Vorlage: AN/0594/2022
III. Abstimmung
über den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke.
Beschluss:
1.
Der erste Absatz
des Beschlusstextes
Der Rat der Stadt Köln bekräftigt das Ziel,
notwendige Schulplätze bedarfsgerecht und schnellstmöglich zur Verfügung zu
stellen. Er beauftragt die Verwaltung, die Gründung einer die Gebäudewirtschaft
flankierenden Schulbaugesellschaft vorzubereiten und dem Rat zur
Beschlussfassung vorzulegen.
wird durch folgende Formulierung ersetzt:
Der Rat der Stadt Köln bekräftigt das Ziel,
notwendige Schulplätze bedarfsgerecht und schnellstmöglich zur Verfügung zu
stellen. Er beauftragt die Verwaltung, ihm in gleicher Ausarbeitungstiefe
folgende Alternativen zur Beschlussfassung vorzulegen:
·
die Gründung einer die
Gebäudewirtschaft flankierenden Schulbaugesellschaft in der Rechtsform einer
GmbH,
·
die Einrichtung einer
Stabsstelle, angesiedelt bei der Betriebsleitung der Gebäudewirtschaft.
2. Daraus
ergeben sich redaktionelle Anpassungen im weiteren Beschlusstext (geänderte
Formulierung unter- bzw. durchgestrichen):
Dabei gelten – je nach
Alternative – die folgenden Maßgaben und Rahmenbedingungen vollständig
oder in Teilen:
-
Gemeinsamer Handlungsleitfaden der Gebäudewirtschaft und der ggf. zu
gründenden Schulbaugesellschaft ist die Schulentwicklungsplanung der Stadt Köln
und die daraus resultierende, vom Rat der Stadt Köln beschlossene
priorisierende Schulbaumaßnahmenliste.
- Die
Tätigkeit der Schulbaugesellschaft / Stabstelle wird sich auf
Schulneubauprojekte fokussieren, die in großen Neubau- bzw.
Entwicklungsgebieten der Stadt Köln geplant sind und auf Schulneubauten, in
denen Investoren die notwendigen Grundstücke einbringen.
- Darüber
hinaus wird die ggf. zu gründende Schulbaugesellschaft in Absprache mit
und im Auftrag der Gebäudewirtschaft Schulbauprojekte realisieren, die von der
Gebäudewirtschaft personell nicht hinterlegt werden können. Dies umfasst ggf.
auch die interimistische Bereitstellung von Schulplätzen.
- Die ggf.
zu gründende Schulbaugesellschaft soll eine Bauprojektgesellschaft in
100%iger Eigentümerschaft der Stadt Köln werden.
- Die ggf.
zu gründende Schulbaugesellschaft soll ausschließlich der Deckung des
Eigenbedarfs der Stadt Köln dienen. Sie wird nicht wirtschaftlich tätig und
erwirbt kein Eigentum an Immobilien und Liegenschaften.
Im Rahmen der
Beschlussvorlage zur Gründung der Gesellschaft sind Aussagen zur
Organisation, zur Steuerung, zu den Schnittstellen, zu Querschnittsfunktionen
(Steuern, Recht, etc.), zu den finanziellen Rahmenbedingen, zu den Prozessen
und zu den Projekten zu treffen, die von dieser Gesellschaft / Stabstelle
in einem ersten Schritt bearbeitet werden sollen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke. sowie
von RM Gabrysch (KLIMA FREUNDE) bei Stimmenthaltung von RM Zimmermann (GUT
Köln) abgelehnt.