Nachtrag: 14.03.2022

Zusatz: zugesetzt

Beschluss: endgültig abgelehnt

III.      Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke.

Beschluss:

1.    Der erste Absatz des Beschlusstextes

Der Rat der Stadt Köln bekräftigt das Ziel, notwendige Schulplätze bedarfsgerecht und schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen. Er beauftragt die Verwaltung, die Gründung einer die Gebäudewirtschaft flankierenden Schulbaugesellschaft vorzubereiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.

wird durch folgende Formulierung ersetzt:

Der Rat der Stadt Köln bekräftigt das Ziel, notwendige Schulplätze bedarfsgerecht und schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen. Er beauftragt die Verwaltung, ihm in gleicher Ausarbeitungstiefe folgende Alternativen zur Beschlussfassung vorzulegen:

·         die Gründung einer die Gebäudewirtschaft flankierenden Schulbaugesellschaft in der Rechtsform einer GmbH,

·         die Einrichtung einer Stabsstelle, angesiedelt bei der Betriebsleitung der Gebäudewirtschaft.

2.    Daraus ergeben sich redaktionelle Anpassungen im weiteren Beschlusstext (geänderte Formulierung unter- bzw. durchgestrichen):

Dabei gelten – je nach Alternative – die folgenden Maßgaben und Rahmenbedingungen vollständig oder in Teilen:

- Gemeinsamer Handlungsleitfaden der Gebäudewirtschaft und der ggf. zu gründenden Schulbaugesellschaft ist die Schulentwicklungsplanung der Stadt Köln und die daraus resultierende, vom Rat der Stadt Köln beschlossene priorisierende Schulbaumaßnahmenliste.

- Die Tätigkeit der Schulbaugesellschaft / Stabstelle wird sich auf Schulneubauprojekte fokussieren, die in großen Neubau- bzw. Entwicklungsgebieten der Stadt Köln geplant sind und auf Schulneubauten, in denen Investoren die notwendigen Grundstücke einbringen.

- Darüber hinaus wird die ggf. zu gründende Schulbaugesellschaft in Absprache mit und im Auftrag der Gebäudewirtschaft Schulbauprojekte realisieren, die von der Gebäudewirtschaft personell nicht hinterlegt werden können. Dies umfasst ggf. auch die interimistische Bereitstellung von Schulplätzen.

- Die ggf. zu gründende Schulbaugesellschaft soll eine Bauprojektgesellschaft in 100%iger Eigentümerschaft der Stadt Köln werden.

- Die ggf. zu gründende Schulbaugesellschaft soll ausschließlich der Deckung des Eigenbedarfs der Stadt Köln dienen. Sie wird nicht wirtschaftlich tätig und erwirbt kein Eigentum an Immobilien und Liegenschaften.

Im Rahmen der Beschlussvorlage zur Gründung der Gesellschaft sind Aussagen zur Organisation, zur Steuerung, zu den Schnittstellen, zu Querschnittsfunktionen (Steuern, Recht, etc.), zu den finanziellen Rahmenbedingen, zu den Prozessen und zu den Projekten zu treffen, die von dieser Gesellschaft / Stabstelle in einem ersten Schritt bearbeitet werden sollen.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke. sowie von RM Gabrysch (KLIMA FREUNDE) bei Stimmenthaltung von RM Zimmermann (GUT Köln) abgelehnt.