Nachtrag: 15.03.2022

Zusatz: zugesetzt

Beschluss: endgültig abgelehnt

I.        Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke.

Beschluss:

  1. Die Förderrichtlinie steht unter dem Vorbehalt, der notwendigen Anpassung durch die sich ändernden Klimaschutzmaßnahmen des Bundesministers für Wirtschaft und Klimaschutz. Die noch in diesem Jahr zu erwartenden Änderungen werden zeitnah in die Förderrichtlinie eingearbeitet und die kommunalen Förderungen entsprechend angepasst. Dem Ausschuss Klima, Umwelt und Grün wird die geänderte Förderrichtlinie jeweils erneut zur Beschlussfassung vorgelegt. Bereits genehmigte Fördergelder bleiben von Änderungen und/oder Anpassungen unberührt.
  2. In der Anlage 1 der Förderrichtlinie wird Punkt 2.2, Blockheizkraftwerk (BHKW) ersatzlos gestrichen, da neue BHKW in aller Regel nicht dem Klimaschutz dienen und nicht in ein schlüssiges Konzept zu Dekarbonisierung von Strom und Wärme passen.
  3. Die ersten 10 kWp einer PV-Anlage werden mit 350 €/kWp, die nächsten 10 kWp mit 300 €/kWp und alles was größer als 20 kWp ist mit 250 €/kWp gefördert. Des Weiteren wird auf Punkt 1 unseres Änderungsantrags verwiesen.
  4. In „1.3.1.1 Besondere Bestimmungen“ bei „Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle“ und „1.3.5.1 Besondere Bestimmungen“ bei „Effizienzhäusern“ wird folgender zusätzlicher Punkt eingefügt: „Anders als bei der Bundesförderung, ist Dämmmaterial nur dann förderfähig, wenn es umweltfreundlich und recyclingfähig ist“.

5.    Der Anschluss an ein Fernwärmenetz, das wegen geringer Effizienz oder einem Primärenergiefaktor von mehr als 0,6 keine Bundesförderung erhält, bekommt wegen schlechter Umweltbilanz auch keine Kölner Förderung.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke und Die FRAKTION sowie von RM Gabrysch (KLIMA FREUNDE) bei Stimmenthaltung von RM Zimmermann (GUT Köln) abgelehnt.