Nachtrag: 15.03.2022
Sitzung: 17.03.2022 Rat/0019/2022
Zusatz: zugesetzt
Beschluss: endgültig abgelehnt
Vorlage: AN/0612/2022
I. Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke.
Beschluss:
- Die Förderrichtlinie steht unter dem Vorbehalt, der notwendigen
Anpassung durch die sich ändernden Klimaschutzmaßnahmen des
Bundesministers für Wirtschaft und Klimaschutz. Die noch in diesem Jahr zu
erwartenden Änderungen werden zeitnah in die Förderrichtlinie
eingearbeitet und die kommunalen Förderungen entsprechend angepasst. Dem
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün wird die geänderte Förderrichtlinie
jeweils erneut zur Beschlussfassung vorgelegt. Bereits genehmigte
Fördergelder bleiben von Änderungen und/oder Anpassungen unberührt.
- In der Anlage 1 der Förderrichtlinie wird Punkt 2.2,
Blockheizkraftwerk (BHKW) ersatzlos gestrichen, da neue BHKW in aller
Regel nicht dem Klimaschutz dienen und nicht in ein schlüssiges Konzept zu
Dekarbonisierung von Strom und Wärme passen.
- Die ersten 10 kWp einer PV-Anlage werden mit 350 €/kWp, die
nächsten 10 kWp mit 300 €/kWp und alles was größer als 20 kWp ist mit 250
€/kWp gefördert. Des Weiteren wird auf Punkt 1 unseres Änderungsantrags
verwiesen.
- In „1.3.1.1 Besondere
Bestimmungen“ bei „Einzelmaßnahmen
an der Gebäudehülle“ und „1.3.5.1
Besondere Bestimmungen“ bei „Effizienzhäusern“
wird folgender zusätzlicher Punkt eingefügt: „Anders als bei der Bundesförderung, ist Dämmmaterial nur dann
förderfähig, wenn es umweltfreundlich und recyclingfähig
ist“.
5. Der Anschluss an ein
Fernwärmenetz, das wegen geringer Effizienz oder einem Primärenergiefaktor von
mehr als 0,6 keine Bundesförderung erhält, bekommt wegen schlechter Umweltbilanz
auch keine Kölner Förderung.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke und
Die FRAKTION sowie von RM Gabrysch (KLIMA FREUNDE) bei Stimmenthaltung von RM
Zimmermann (GUT Köln) abgelehnt.