Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

  1. Der Betriebsausschuss nimmt die in Anlage beigefügte Liquiditätsrichtlinie des Abfallwirtschaftsbetriebs der Stadt Köln zur Kenntnis, welche durch die Betriebsleitung unterzeichnet und in Kraft gesetzt werden soll.

  1. Der Betriebsausschuss beschließt, dass durch die Betriebsleitung grundsätzlich Liquiditätsanlagen auf Grundlage der Liquiditätsrichtlinie getätigt werden können.

  1. Wird eine Liquiditätsanlage konkret getätigt, ist der Betriebsausschuss frühzeitig, jedoch im Rahmen der Sitzungstermine des Betriebsausschusses, entsprechend zu informieren. Mindestens berichtet die Betriebsleitung quartalsweise zum Liquiditätsstatus und zu etwaigen getätigten Anlagen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.