Beschluss:
Der Rat beschließt gem. § 142 Baugesetzbuch (BauGB) die
Satzung zur förmlichen Festlegung des
Sanierungsgebietes‚ Rheinboulevard beiderseits des Rheins mit Umfeld Bahnhof
Köln Messe/Deutz’
in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung zur Durchführung von
Sanierungsmaßnahmen
nach dem vereinfachten Verfahren bis zum 31.12.2018.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Ein Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 10.04.08 ist als Anlage beigefügt.