Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschusses:
Der Rat
beschließt
1. den Geltungsbereich des Bebauungsplans
betreffend die Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 67410/11 – Arbeitstitel:
Mertener Straße in Köln-Marienburg – gemäß des Aufstellungsbeschlusses des
Stadtentwicklungsausschusses vom 3. April 2014 auf das vom Bebauungsplan betroffene Gebiet im westlichen Bereich der
Mertener Straße zu verkleinern (siehe Anlage 1);
2. über die zum Bebauungsplan-Entwurf für
das Gebiet zwischen dem Raderberggürtel im Norden, der Mertener Straße und den
rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Bebauung Bonner Straße 478 bis 488 und der
Bonner Straße im Osten, der Gaedestraße im Süden sowie der öffentlichen
Grünfläche und der westlichen Grundstücksgrenze des Deutschlandfunks im Westen
in Köln-Marienburg –
Arbeitstitel: Mertener Straße in Köln-Marienburg – abgegebenen Stellungnahmen
gemäß Anlage 2, 3, 4, 5 und 6;
3. den Bebauungsplan-Entwurf Bebauungsplan
Nummer 67410/11 – Arbeitstitel: Mertener Straße in Köln-Marienburg – nach
§ 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern;
4. den Bebauungsplan Nummer 67410/11 –
Arbeitstitel: Mertener Straße in Köln-Marienburg – nach § 10 Absatz 1
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I
S. 3634) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023)
—jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit
der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
– bei Enthaltung der Fraktion Die Linke.
zugestimmt.