Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschusses:

 

Der Rat beschließt

 

1.       den Geltungsbereich des Bebauungsplans betreffend die Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 67410/11 – Arbeitstitel: Mertener Straße in Köln-Marienburg – gemäß des Aufstellungsbeschlusses des Stadtentwicklungsausschusses vom 3. April 2014 auf das vom Bebauungsplan betroffene Gebiet im westlichen Bereich der Mertener Straße zu verkleinern (siehe Anlage 1);

2.       über die zum Bebauungsplan-Entwurf für das Gebiet zwischen dem Raderberggürtel im Norden, der Mertener Straße und den rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Bebauung Bonner Straße 478 bis 488 und der Bonner Straße im Osten, der Gaedestraße im Süden sowie der öffentlichen Grünfläche und der westlichen Grundstücksgrenze des Deutschlandfunks im Westen in Köln-Marienburg – Arbeitstitel: Mertener Straße in Köln-Marienburg – abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2, 3, 4, 5 und 6;

3.       den Bebauungsplan-Entwurf Bebauungsplan Nummer 67410/11 – Arbeitstitel: Mertener Straße in Köln-Marienburg – nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern;

4.       den Bebauungsplan Nummer 67410/11 – Arbeitstitel: Mertener Straße in Köln-Marienburg – nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

 

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmig – bei Enthaltung der Fraktion Die Linke. zugestimmt.