Die
Bezirksvertretung Rodenkirchen nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.
Im Hinblick auf
Bau und Betrieb der Stadtbahn 5 soll, unter Berücksichtigung des WSZ II des
Wasserwerks Hochkirchen, die Trassenplanung vertiefend untersucht werden.
Nunmehr haben Obere und Untere Wasserschutzbehörde Bedenken hinsichtlich der
Trassenführung durch die Wasserschutzzone mitgeteilt.
Die Fraktion
Bündnis 90 / Die Grünen der BV Rodenkirchen bittet die Verwaltung, ggf. nach
Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln und der Rhein Energie dahingehend um
Beantwortung folgender Fragen:
- Kann eine genaue
Karte der vorhandenen Brunnen des Wasserwerks Hochkirchen zur Verfügung
gestellt werden?
- Können die Schreiben der beiden
Genehmigungsbehörden, in denen Bedenken zur Trassenführung durch die WSZ
dargelegt werden, zur Verfügung gestellt werden?
Lösen nach derzeitigem Stand auch die beiden
Querungen A 1 (Brücke) und A2 (Tunnel) des Verteilerkreises, die
wasserschutzrechtlichen Bedenken aus oder befindet sich der Verteilerkreis oder
zumindest Teile davon noch außerhalb der WSZ?
Löst, nach derzeitigem Stand, die
Trassenführung A7 (Hochbahn auf dem Mittelstreifen der Autobahn), in geringerem
bzw. in vertretbarem Maße, wasserschutzrechtliche Bedenken aus?
Wird das in Auftrag gegebene Gutachten
Maßnahmen beleuchten und unterbreiten, die die Gefährdung der Wassergewinnung
sowohl für die Phase des Baus als auch die des späteren Betriebs auf ein der
Genehmigung nicht entgegenstehendes Risiko minimieren? Werden dabei die
einzelnen maßgeblichen Trassenalternativen zugrundegelegt, bzw. Empfehlungen
für etwaige Bauparameter / Maßnahmen der einzelnen Trassenalternativen mit
herausgearbeitet?