Beschluss: Kenntnis genommen

 

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.

 

 

 

Im Hinblick auf Bau und Betrieb der Stadtbahn 5 soll, unter Berücksichtigung des WSZ II des Wasserwerks Hochkirchen, die Trassenplanung vertiefend untersucht werden. Nunmehr haben Obere und Untere Wasserschutzbehörde Bedenken hinsichtlich der Trassenführung durch die Wasserschutzzone mitgeteilt.

 

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen der BV Rodenkirchen bittet die Verwaltung, ggf. nach Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln und der Rhein Energie dahingehend um Beantwortung folgender Fragen:

 

 

- Kann eine genaue Karte der vorhandenen Brunnen des Wasserwerks Hochkirchen zur Verfügung gestellt werden?

 

- Können die Schreiben der beiden Genehmigungsbehörden, in denen Bedenken zur Trassenführung durch die WSZ dargelegt werden, zur Verfügung gestellt werden?

 

Lösen nach derzeitigem Stand auch die beiden Querungen A 1 (Brücke) und A2 (Tunnel) des Verteilerkreises, die wasserschutzrechtlichen Bedenken aus oder befindet sich der Verteilerkreis oder zumindest Teile davon noch außerhalb der WSZ?

 

Löst, nach derzeitigem Stand, die Trassenführung A7 (Hochbahn auf dem Mittelstreifen der Autobahn), in geringerem bzw. in vertretbarem Maße, wasserschutzrechtliche Bedenken aus?

 

Wird das in Auftrag gegebene Gutachten Maßnahmen beleuchten und unterbreiten, die die Gefährdung der Wassergewinnung sowohl für die Phase des Baus als auch die des späteren Betriebs auf ein der Genehmigung nicht entgegenstehendes Risiko minimieren? Werden dabei die einzelnen maßgeblichen Trassenalternativen zugrundegelegt, bzw. Empfehlungen für etwaige Bauparameter / Maßnahmen der einzelnen Trassenalternativen mit herausgearbeitet?