Es liegt ein Änderungsantrag der FDP-Fraktion (AN/0882/2022) vor.

 

Herr Giesen lässt über diesen abstimmen.

 

  1. Beschluss:

 

Die Anlage 2 Gebührentarif wird in Ziffer 21.1 wie folgt geändert:

 

Verleihsysteme für Elektrokleinfahrzeuge (z. B. E-Scooter) und E-Roller pro Fahrzeug/ Jahr:

In den Bezirken wird eine Gebühr in Höhe von 10,00 € und in der Innenstadt eine Gebühr in Höhe von 30,00 € erhoben.

 

Mehrheitlich mit vier Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den Stimmen der CDU-Fraktion bei Enthaltung einer Stimme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, einer Stimme der SPD-Fraktion und der Stimme des Herrn Kau gegen drei Stimmen der SPD-Fraktion, der FDP-Fraktion und der Stimme der Frau
Becker abgelehnt.

(nicht anwesend: Herr Schmitt)

 

Sodann lässt Herr Giesen über die unveränderte Vorlage abstimmen.

 

  1. Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt den Erlass der 6. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Köln
über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen

– Sondernutzungssatzung – vom 13. Februar 1998 in der dieser Beschlussvorlage als Anlagen 1 und 2 beigefügten Fassung.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei Enthaltung der FDP-Fraktion und der Stimme des Herrn Kau zugestimmt.

(nicht anwesend: Herr Schmitt)