Es liegt ein Änderungsantrag der FDP-Fraktion (AN/0882/2022) vor.
Herr Giesen lässt über diesen abstimmen.
- Beschluss:
Die Anlage 2 Gebührentarif wird in Ziffer
21.1 wie folgt geändert:
Verleihsysteme für Elektrokleinfahrzeuge (z.
B. E-Scooter) und E-Roller pro Fahrzeug/ Jahr:
In den Bezirken wird eine Gebühr in Höhe von
10,00 € und in der Innenstadt eine Gebühr in Höhe von 30,00 € erhoben.
Mehrheitlich mit
vier Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den Stimmen der CDU-Fraktion
bei Enthaltung einer Stimme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, einer Stimme
der SPD-Fraktion und der Stimme des Herrn Kau gegen drei Stimmen der
SPD-Fraktion, der FDP-Fraktion und der Stimme der Frau
Becker abgelehnt.
(nicht anwesend: Herr
Schmitt)
Sodann lässt Herr Giesen über die unveränderte Vorlage abstimmen.
- Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt
dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt den Erlass der 6. Satzung
zur Änderung der Satzung der Stadt Köln
über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen
– Sondernutzungssatzung – vom 13. Februar 1998
in der dieser Beschlussvorlage als Anlagen 1 und 2 beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei
Enthaltung der FDP-Fraktion und der Stimme des Herrn Kau zugestimmt.
(nicht anwesend: Herr
Schmitt)