Herr Bezirksbürgermeister Fuchs lässt über den ergänzten Beschlussvorschlag abstimmen:

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt den Erlass der 6. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Köln
über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen

– Sondernutzungssatzung – vom 13. Februar 1998 in der dieser Beschlussvorlage als Anlagen 1 und 2 beigefügten Fassung und die folgenden Forderungen der Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik:

 

Die Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und Selbsthilfegruppen fordern,

 

-       dass durch die Sondernutzungssatzung die Barrierefreiheit auf Kölner Gehwegen und Plätzen als verpflichtender Bestandteil jeder Genehmigung einer Sondernutzung festgeschrieben wird.

-       dass die Genehmigung einer Sondernutzung auf Kölner Gehwegen und Plät-zen nur erteilt wird, wenn Barrierefreiheit sichergestellt werden kann.

-       dass das Abstellen von Elektrotretrollern, Elektrorollern und Fahrrädern, die zum Verleih im Rahmen von Sondernutzung angeboten werden, nur in markier-ten Abstellzonen erlaubt ist und bei Verstoß mit Strafe belegt ist.

-       dass ein Beenden des Ausleihens dieser genannten Geräte außerhalb vorge-sehener Abstellzonen technisch verhindert wird und damit unmöglich ist.

-       dass die Stadt Köln ausreichend personelle und organisatorische Kapazitätenfür die Kontrolle, die Ahndung bei Verstößen und die Beseitigung vorhält, umdie Umsetzung der Nutzungssatzung durchzusetzen.

-       dass die Sondernutzungssatzung um Regelungen für mobile Werbeständer(Kunden wird.“

 

Die Barrierefreiheit wird entsprechend dem Beschluss der Stadtarbeitsgemein-schaft Behindertenpolitik als gegeben angesehen, wenn eine Gehwegbreite von 1,50 m (zzgl. Sicherheitsabständen 0,2 m zum Haus + 0,3 m zum PKW) dauerhaft von Hindernissen jeglicher Art freigehalten wird. Nach 15 m sind mit geeigneten Maßnahmen Begegnungszonen zu realisieren. Eine Unterschrei-tung ist nur dann möglich, wenn der Gehweg eine bauliche Breite von 2,00 m nicht aufweist.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen bei Enthaltung des Einzelmandatsträgers Tücks (FDP)