Herr
Bezirksbürgermeister Fuchs lässt über den ergänzten Beschlussvorschlag
abstimmen:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem
Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt den Erlass der 6. Satzung
zur Änderung der Satzung der Stadt Köln
über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen
– Sondernutzungssatzung – vom 13. Februar 1998
in der dieser Beschlussvorlage als Anlagen 1 und 2 beigefügten Fassung und
die folgenden Forderungen der Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und
-selbsthilfegruppen in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik:
Die
Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und Selbsthilfegruppen fordern,
-
dass durch die Sondernutzungssatzung die
Barrierefreiheit auf Kölner Gehwegen und Plätzen als verpflichtender
Bestandteil jeder Genehmigung einer Sondernutzung festgeschrieben wird.
-
dass die Genehmigung einer Sondernutzung auf
Kölner Gehwegen und Plät-zen nur erteilt wird, wenn Barrierefreiheit
sichergestellt werden kann.
-
dass das Abstellen von Elektrotretrollern,
Elektrorollern und Fahrrädern, die zum Verleih im Rahmen von Sondernutzung
angeboten werden, nur in markier-ten Abstellzonen erlaubt ist und bei Verstoß
mit Strafe belegt ist.
-
dass
ein Beenden des Ausleihens dieser genannten Geräte außerhalb vorge-sehener
Abstellzonen technisch verhindert wird und damit unmöglich ist.
-
dass
die Stadt Köln ausreichend personelle und organisatorische Kapazitätenfür die
Kontrolle, die Ahndung bei Verstößen und die Beseitigung vorhält, umdie
Umsetzung der Nutzungssatzung durchzusetzen.
-
dass
die Sondernutzungssatzung um Regelungen für mobile Werbeständer(Kunden wird.“
Die
Barrierefreiheit wird entsprechend dem Beschluss der Stadtarbeitsgemein-schaft
Behindertenpolitik als gegeben angesehen, wenn eine Gehwegbreite von 1,50 m
(zzgl. Sicherheitsabständen 0,2 m zum Haus + 0,3 m zum PKW) dauerhaft von
Hindernissen jeglicher Art freigehalten wird. Nach 15 m sind mit geeigneten
Maßnahmen Begegnungszonen zu realisieren. Eine Unterschrei-tung ist nur dann
möglich, wenn der Gehweg eine bauliche Breite von 2,00 m nicht aufweist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen bei Enthaltung des Einzelmandatsträgers Tücks (FDP)