Nachtrag: 31.03.2022
Sitzung: 04.04.2022 AVR/0012/2022
Zusatz: (zugesetzt am 31.03.2022)
Beschluss: endgültig abgelehnt
Beschluss
Die
Verwaltung wird dazu beauftragt, die Richtlinie für die Benennung von Straßen
vom
26.08.1999
(DS-Nr. 0974/099) zu überarbeiten und dem Stadtrat sowie den zuständigen
Gremien
im ersten Halbjahr 2022 einen neuen Richtlinienentwurf vorzulegen. Dabei wird
die
Richtlinie
dahingehend weiterentwickelt, dass eine Förderung von Frauen*namen erfolgt und
eine
Umbenennung von kolonialen Straßennamen ermöglicht wird. Bei einer Entscheidung
zur
Umbenennung von kolonialen Straßennamen erfolgt die Einzelfallbetrachtung in
Zusammenarbeit mit dem Kölner Namensarchiv. Die Regeln der
Zuständigkeitsordnung bleiben
davon
unberührt.
Ergänzender
Beschlusstext
Die
Verwaltung wird dabei beauftragt, folgende Aspekte im Richtlinienentwurf zu
berücksichtigen:
·
Der
Richtlinienentwurf sieht vor, dass ausländische Straßennamen auch dann zulässig
sind, wenn ihre Aussprache von der deutschen Aussprache abweichen. So wird eine
Öffnung für international renommierte Persönlichkeiten hergestellt.
·
Der
Richtlinienentwurf sieht außerdem vor, dass die Begrenzung der Zeichenanzahl
auf Beschilderungen (derzeit 25 Zeichen) in begründeten Fällen überschritten
werden darf, um der strukturellen, im Straßenbild manifesten Benachteiligung
von Frauen, die überproportional Doppelnamen tragen, entgegenzuwirken.
Begründung
Der
Arbeitskreis Sichtbarkeit von Lesben in Köln der StadtAG LST setzt sich seit
2015 dafür ein, dass zentral gelegene Straßen und Plätze nach politisch
engagierten, frauensolidarischen Frauen benannt werden. Es wurden Vorschläge
erarbeitet, die 2020 erweitert wurden. (3.11.2015, Beschlussempfehlung der
Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender zur Sichtbarkeit
frauensolidarischer Frauen im Kölner Stadtbild nach § 24 Gemeindeordnung NRW
und § 14 Hauptsatzung der Stadt Köln.) Aktuell handelt es sich um sechs
Vorschläge:
1. Elke Mascha Blankenburg
2. Sibylle Mertens-Schaaffhausen
3. Simone de Beauvoir
4. Marielle Franco
5. Marlis Bredehorst
6.
Marlene Dietrich
Unsere erneute Anfrage auf der Sitzung der
Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 9.12.2021 wurde von
der Verwaltung mit Verweis auf die bestehenden Richtlinien beantwortet (Vorlage
0064/2020) . Es wurde ausgeführt, dass einige der vorgeschlagenen Namen
aufgrund ihrer Länge für eine Straßen- oder Platzbenennung nicht in Frage
kämen. Auch könne eine französische Schreibweise Probleme bei der Eingabe in
Navigationsgeräte verursachen. Darüber hinaus wurde darauf hingewiesen, dass
die vorgeschlagenen Persönlichkeiten einen Bezug zur Stadt Köln haben müssen.
Das ist für uns nicht akzeptabel.
Bzgl.
der von uns vorgeschlagenen Persönlichkeiten Elke Mascha Blankenburg und
Sibylle Mertens-Schaaffhausen wurde darauf verwiesen, es müsse auf die
Vornamen bzw. Berücksichtigung des 2. Vornamens wegen Überschreitung der
zulässigen Zeichenanzahl (25 Zeichen) verzichtet werden. Wir weisen darauf hin,
dass weibliche Identität u.a. durch den Vornamen zum Ausdruck gebracht wird und
dass Doppelnamen eine immer selbstverständlichere Realität abbilden.
Bzgl.
Simone de Beauvoir wurde darauf verwiesen, bei ihr fehle der Bezug zu
Köln und Deutschland. Das Gegenteil ist der Fall, sie erfüllt die Kriterien der
Benennungsrichtlinie 3.2.3 insofern, als es sich um eine wegweisende
Persönlichkeit mit „besonderen Verdiensten“ in Philosophie und Feminismus
handelt.
Es
wird darüber hinaus vermerkt, ihr Name widerspreche der Benennungsrichtlinie
2.3, nach der ausländische Straßennamen nur zulässig seien, wenn ihre
Aussprache mit der deutschen Aussprache identisch ist. Ein
Jean-Claude-Letist-Platz oder eine Andre-Citroen-Straße zeigen jedoch, dass die
Vergabe ausländischer Namen möglich ist.
Bzgl.
der eingereichten Namensvorschläge von Marlies Bredehorst und Marielle
Franco wurde die StadtAG LST informiert, dass diese ebenso noch in der
Prüfung durch die Verwaltung seien.
Bzgl. der Vorschlag des Namens von Marlene Dietrich wurde die
StadtAG LST informiert, dass dieser auf die Vorschlagsliste beim Zentralen
Namensarchiv aufgenommen wurde.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, FDP-Fraktion und der Fraktion Die Linke abgelehnt.