Nachtrag: 31.03.2022

Zusatz: (zugesetzt am 31.03.2022)

Beschluss: endgültig abgelehnt

 

 Beschluss

 

Die Verwaltung wird dazu beauftragt, die Richtlinie für die Benennung von Straßen vom

26.08.1999 (DS-Nr. 0974/099) zu überarbeiten und dem Stadtrat sowie den zuständigen

Gremien im ersten Halbjahr 2022 einen neuen Richtlinienentwurf vorzulegen. Dabei wird die

Richtlinie dahingehend weiterentwickelt, dass eine Förderung von Frauen*namen erfolgt und

eine Umbenennung von kolonialen Straßennamen ermöglicht wird. Bei einer Entscheidung

zur Umbenennung von kolonialen Straßennamen erfolgt die Einzelfallbetrachtung in Zusammenarbeit mit dem Kölner Namensarchiv. Die Regeln der Zuständigkeitsordnung bleiben

davon unberührt.

 

Ergänzender Beschlusstext

 

Die Verwaltung wird dabei beauftragt, folgende Aspekte im Richtlinienentwurf zu berücksichtigen:

·         Der Richtlinienentwurf sieht vor, dass ausländische Straßennamen auch dann zulässig sind, wenn ihre Aussprache von der deutschen Aussprache abweichen. So wird eine Öffnung für international renommierte Persönlichkeiten hergestellt.

·         Der Richtlinienentwurf sieht außerdem vor, dass die Begrenzung der Zeichenanzahl auf Beschilderungen (derzeit 25 Zeichen) in begründeten Fällen überschritten werden darf, um der strukturellen, im Straßenbild manifesten Benachteiligung von Frauen, die überproportional Doppelnamen tragen, entgegenzuwirken.

 

Begründung

Der Arbeitskreis Sichtbarkeit von Lesben in Köln der StadtAG LST setzt sich seit 2015 dafür ein, dass zentral gelegene Straßen und Plätze nach politisch engagierten, frauensolidarischen Frauen benannt werden. Es wurden Vorschläge erarbeitet, die 2020 erweitert wurden. (3.11.2015, Beschlussempfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender zur Sichtbarkeit frauensolidarischer Frauen im Kölner Stadtbild nach § 24 Gemeindeordnung NRW und § 14 Hauptsatzung der Stadt Köln.) Aktuell handelt es sich um sechs Vorschläge:

 

1. Elke Mascha Blankenburg

2. Sibylle Mertens-Schaaffhausen

3. Simone de Beauvoir

4. Marielle Franco

5. Marlis Bredehorst

6. Marlene Dietrich

 

Unsere erneute Anfrage auf der Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 9.12.2021 wurde von der Verwaltung mit Verweis auf die bestehenden Richtlinien beantwortet (Vorlage 0064/2020) . Es wurde ausgeführt, dass einige der vorgeschlagenen Namen aufgrund ihrer Länge für eine Straßen- oder Platzbenennung nicht in Frage kämen. Auch könne eine französische Schreibweise Probleme bei der Eingabe in Navigationsgeräte verursachen. Darüber hinaus wurde darauf hingewiesen, dass die vorgeschlagenen Persönlichkeiten einen Bezug zur Stadt Köln haben müssen. Das ist für uns nicht akzeptabel.

Bzgl. der von uns vorgeschlagenen Persönlichkeiten Elke Mascha Blankenburg und Sibylle Mertens-Schaaffhausen wurde darauf verwiesen, es müsse auf die Vornamen bzw. Berücksichtigung des 2. Vornamens wegen Überschreitung der zulässigen Zeichenanzahl (25 Zeichen) verzichtet werden. Wir weisen darauf hin, dass weibliche Identität u.a. durch den Vornamen zum Ausdruck gebracht wird und dass Doppelnamen eine immer selbstverständlichere Realität abbilden.

Bzgl. Simone de Beauvoir wurde darauf verwiesen, bei ihr fehle der Bezug zu Köln und Deutschland. Das Gegenteil ist der Fall, sie erfüllt die Kriterien der Benennungsrichtlinie 3.2.3 insofern, als es sich um eine wegweisende Persönlichkeit mit „besonderen Verdiensten“ in Philosophie und Feminismus handelt.

Es wird darüber hinaus vermerkt, ihr Name widerspreche der Benennungsrichtlinie 2.3, nach der ausländische Straßennamen nur zulässig seien, wenn ihre Aussprache mit der deutschen Aussprache identisch ist. Ein Jean-Claude-Letist-Platz oder eine Andre-Citroen-Straße zeigen jedoch, dass die Vergabe ausländischer Namen möglich ist.

Bzgl. der eingereichten Namensvorschläge von Marlies Bredehorst und Marielle Franco wurde die StadtAG LST informiert, dass diese ebenso noch in der Prüfung durch die Verwaltung seien.

Bzgl. der Vorschlag des Namens von Marlene Dietrich wurde die StadtAG LST informiert, dass dieser auf die Vorschlagsliste beim Zentralen Namensarchiv aufgenommen wurde.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, FDP-Fraktion und der Fraktion Die Linke abgelehnt.