Es liegen 1 Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und 2 Änderungsanträge der Fraktion pro Köln vor.

 

1. Beschluss:

 

Es ist zu prüfen, ob das Erlassen einer Fassadensatzung eine sinnvolle Maßnahme ist, das Stadtbild signifikant zu verbessern.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion pro Köln abgelehnt.

 

2. Beschluss:

 

Es wird nur deutschsprachige Werbung zugelassen.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion pro Köln abgelehnt.

 

3. Beschluss:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt,

 

  1. zu prüfen, ob die Leuchtreklamen und verschiedene andere ersatzweise vorgenommene

Reklamemittel (z.B. Kunststoffplanen) an den Häusern der Venloer Straße – zwischen Innerer Kanalstraße und Leyendeckerstraße – mit dem Denkmalschutz zu vereinbaren sind.

 

  1. eine Satzung zu erarbeiten, die die bauliche Qualität und die Gestaltung auf der Venloer Straße sicherstellt. Dafür soll auf die bestehenden Werbesatzungen zurückgegriffen werden. Besonders die „Werbesatzung Neusser Straße“, die sei einem knappen Jahr mit Erfolg umgesetzt wird, ist in vielen Belangen vergleichbar mit der Venloer Straße. Bei der Erarbeitung der Satzung sollten die Einzelhändler (IG Ehrenfeld) und die Eigentümer mit einbezogen werden.“

  2. Die realisierte Fassung der Werbesatzung Venloer Straße soll dann in einer Informationsveranstaltung mit allen Beteiligten verabschiedet werden.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.