Sitzung: 14.04.2008 BV4/023/2008
Antrag: Antrag der CDU-Fraktion, betr.: Venloer Straße/Denkmalschutz/Gestaltungssatzung
Beschluss: geändert beschlossen
Es liegen 1 Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90 / Die
Grünen und 2 Änderungsanträge der Fraktion pro Köln vor.
1. Beschluss:
Es ist zu prüfen, ob das Erlassen einer Fassadensatzung eine sinnvolle Maßnahme ist, das Stadtbild signifikant zu verbessern.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion pro Köln abgelehnt.
2. Beschluss:
Es wird nur deutschsprachige Werbung zugelassen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion pro Köln abgelehnt.
3. Beschluss:
„Die Verwaltung wird beauftragt,
- zu prüfen, ob
die Leuchtreklamen und verschiedene andere ersatzweise vorgenommene
Reklamemittel (z.B. Kunststoffplanen) an den Häusern der Venloer Straße
– zwischen Innerer Kanalstraße und Leyendeckerstraße – mit dem Denkmalschutz zu
vereinbaren sind.
- eine Satzung
zu erarbeiten, die die bauliche Qualität und die Gestaltung auf der
Venloer Straße sicherstellt. Dafür
soll auf die bestehenden Werbesatzungen zurückgegriffen werden. Besonders
die „Werbesatzung Neusser Straße“, die sei einem knappen Jahr mit Erfolg
umgesetzt wird, ist in vielen Belangen vergleichbar mit der Venloer
Straße. Bei der Erarbeitung der Satzung sollten die Einzelhändler (IG
Ehrenfeld) und die Eigentümer mit einbezogen werden.“
- Die realisierte Fassung der Werbesatzung
Venloer Straße soll dann in einer Informationsveranstaltung mit allen
Beteiligten verabschiedet werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.