Nachtrag: 04.04.2022

Zusatz: (zugesetzt am 04.04.2022)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Geänderter Beschluss:

 

Die Verwaltung wird gebeten, in der Interimsphase bis zur endgültigen Nutzungsveränderung des Neumarkts (AN/2576/2021) weitere Planungen zur Nutzung für den Neumarkt zu entwickeln. Dies können z.B. auch dauerhafte Gastronomienutzungen sein. An der Entwicklung der Planungen sind die „BI Zukunft Neumarkt“ und die „IG Neumarkt“ zu beteiligen. [...]

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.