Beschluss:

Der Rat beschließt

1.    den Geltungsbereich des Bebauungsplans betreffend die Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 62460/02 –Arbeitstitel: Vitalisstraße/ Girlitzweg, 1. Änderung Gesamtschule Wasseramselweg in Köln-Vogelsang – gemäß des Aufstellungsbeschlusses des Stadtentwicklungsausschusses vom 10. März 2016 auf das vom Bebauungsplan betroffene Gebiet zu verkleinern (siehe Anlage 1);

2.    über die zum Bebauungsplan-Entwurf für das Gebiet zwischen Teichrohrsängerweg, Am Wassermann, Wasseramselweg, Girlitzweg, einer bewaldeten Aufschüttung sowie einem bestehenden Kindermöbelgeschäft in Köln-Vogelsang —Arbeitstitel: Vitalisstraße/Girlitzweg, 1. Änderung Gesamtschule Wasseramselweg in Köln-Vogelsang—abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2, 3 und 4;

3.    den Bebauungsplan Nummer 62460/02 –Arbeitstitel: Vitalisstraße/ Girlitzweg, 1. Änderung Gesamtschule Wasseramselweg in Köln-Vogelsang – nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.