Beschluss:
Der Rat beschließt
1. den Geltungsbereich des Bebauungsplans betreffend die Aufstellung
des Bebauungsplanes Nummer 62460/02 –Arbeitstitel: Vitalisstraße/ Girlitzweg,
1. Änderung Gesamtschule Wasseramselweg in Köln-Vogelsang – gemäß des
Aufstellungsbeschlusses des Stadtentwicklungsausschusses vom 10.
März 2016 auf
das vom Bebauungsplan betroffene Gebiet zu verkleinern (siehe Anlage 1);
2. über die zum Bebauungsplan-Entwurf für das Gebiet zwischen
Teichrohrsängerweg, Am Wassermann, Wasseramselweg, Girlitzweg, einer bewaldeten
Aufschüttung sowie einem bestehenden Kindermöbelgeschäft in Köln-Vogelsang
—Arbeitstitel: Vitalisstraße/Girlitzweg, 1. Änderung Gesamtschule Wasseramselweg
in Köln-Vogelsang—abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2, 3 und 4;
3. den Bebauungsplan Nummer 62460/02 –Arbeitstitel: Vitalisstraße/
Girlitzweg, 1. Änderung Gesamtschule Wasseramselweg in Köln-Vogelsang – nach §
10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung
Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994
(GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden
Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.