Beschluss:
Der Rat beschließt
1. den Geltungsbereich des Bebauungsplans betreffend die Aufstellung
des Bebauungsplanes Nummer 67410/11 – Arbeitstitel: Mertener Straße in
Köln-Marienburg – gemäß des Aufstellungsbeschlusses des
Stadtentwicklungsausschusses vom 3. April 2014 auf das vom Bebauungsplan
betroffene Gebiet im westlichen Bereich der Mertener Straße zu verkleinern
(siehe Anlage 1);
2. über die zum Bebauungsplan-Entwurf für das Gebiet zwischen dem
Raderberggürtel im Norden, der Mertener Straße und den rückwärtigen
Grundstücksgrenzen der Bebauung Bonner Straße 478 bis 488 und der Bonner Straße
im Osten, der Gaedestraße im Süden sowie der öffentlichen Grünfläche und der
westlichen Grundstücksgrenze des Deutschlandfunks im Westen in Köln-Marienburg
– Arbeitstitel:
Mertener Straße in Köln-Marienburg – abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2, 3, 4, 5 und 6;
3. den Bebauungsplan-Entwurf Bebauungsplan Nummer 67410/11 –
Arbeitstitel: Mertener Straße in Köln-Marienburg – nach § 4a Absatz 3
Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern;
4. den Bebauungsplan Nummer 67410/11 – Arbeitstitel: Mertener Straße
in Köln-Marienburg – nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser
Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB
beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei
Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. zugestimmt.