Beschluss:
Die BV 9 beauftragt die Verwaltung, die im Stadtbezirk Mülheim vorhandenen Geh- und Radwege weitgehend von parkenden Autos freizuhalten. Dazu werden folgende Maßnahmen ergriffen:
- Parken auf Radwegen wird nicht toleriert.
- Parken auf Gehwegen wird nur toleriert, sofern eine Restgehwegbreite von 2 Metern eingehalten wird. Wird das Parken auf Gehwegen durch Schilder oder Markierungen gestattet, muss eine Gehwegbreite von mindestens 2 Metern eingehalten werden.
- Straßeneinmündungen sind von Fahrzeugen aller Art freizuhalten, damit alle zu Fuß Gehenden gefahrlos queren können. Wo immer es möglich und sinnvoll ist sollten in diesem Bereich Fahrradnadeln aufgestellt werden.
- Das Ordnungsamt verstärkt seine Kontrollen und geht Fremdanzeigen konsequent nach. Die Sanktionen der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) einschließlich der Qualifizierungen (vgl. insb. Nr. 52a.1-52a.2.1. der Anlage zur BKatV) sowie der Fahreignungsverordnung sind entsprechend der Rechtslage anzuwenden. Verbleiben weniger als 1,50 Meter Gehwegbreite, ist wegen der unmittelbaren Gefährdung des Fußverkehrs abzuschleppen.
- Sollte nach einem Evaluationszeitraum keine grundsätzliche Verbesserung eintreten, ist gegen das Gehwegparken mit weiteren Maßnahmen (Schilder, bauliche Maßnahmen etc.) einzuschreiten.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Einzelmandatsträger Tücks (FDP) und Hengstenberg (AfD) gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE und des Einzelmandatsträgers Altefrohne (Die PARTEI) abgelehnt.