Beschluss: endgültig abgelehnt

Beschluss:

Die BV 9 beauftragt die Verwaltung, die im Stadtbezirk Mülheim vorhandenen Geh- und Radwege weitgehend von parkenden Autos freizuhalten. Dazu werden folgende Maßnahmen ergriffen:

  1. Parken auf Radwegen wird nicht toleriert.

  1. Parken auf Gehwegen wird nur toleriert, sofern eine Restgehwegbreite von 2 Metern eingehalten wird. Wird das Parken auf Gehwegen durch Schilder oder Markierungen gestattet, muss eine Gehwegbreite von mindestens 2 Metern eingehalten werden.

  1. Straßeneinmündungen sind von Fahrzeugen aller Art freizuhalten, damit alle zu Fuß Gehenden gefahrlos queren können. Wo immer es möglich und sinnvoll ist sollten in diesem Bereich Fahrradnadeln aufgestellt werden.

  1. Das Ordnungsamt verstärkt seine Kontrollen und geht Fremdanzeigen konsequent nach. Die Sanktionen der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) einschließlich der Qualifizierungen (vgl. insb. Nr. 52a.1-52a.2.1. der Anlage zur BKatV) sowie der Fahreignungsverordnung sind entsprechend der Rechtslage anzuwenden. Verbleiben weniger als 1,50 Meter Gehwegbreite, ist wegen der unmittelbaren Gefährdung des Fußverkehrs abzuschleppen.

  1. Sollte nach einem Evaluationszeitraum keine grundsätzliche Verbesserung eintreten, ist gegen das Gehwegparken mit weiteren Maßnahmen (Schilder, bauliche Maßnahmen etc.) einzuschreiten.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Einzelmandatsträger Tücks (FDP) und Hengstenberg (AfD) gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE und des Einzelmandatsträgers Altefrohne (Die PARTEI) abgelehnt.