Beschluss:
1. Die
Poller am westlichen Ende des Niehler Kirchwegs werden um ca. 20 m in Richtung
Südwesten in den unmittelbaren Einmündungsbereich zur Mauenheimer Straße
verschoben, um die barrierefreie Querung des Niehler Kirchwegs vom Altenberger
Hof in Richtung Bouleplatz zu ermöglichen und illegales Parken zu verhindern.
2. Die
Bordsteinkante im Bereich des vor dem Altenberger Hof vorhandenen
Behindertenparkplatzes (Mauenheimer Straße) wird ebenerdig abgesenkt. Darüber
hinaus wird ein zusätzlicher Behindertenparkplatz eingerichtet, abgegrenzt und
ausgeschildert.
3. Der
Bereich mit aufgesetztem Parken (VZ 315-55, ca. 20 m lang), der sich südlich
des Behindertenparkplatzes anschließt, wird entfernt. Es wird geprüft,
inwieweit Parken auf der Fahrbahn möglich ist. Ist dies möglich, werden diese
Bereiche markiert.
4. Der
Gehweg, der sich südlich der Behindertenparkplätze anschließt, wird bis zur
Baumscheibe abgepollert, um illegales Gehwegparken dauerhaft zu verhindern.
Alternativ ist für diesen Bereich ein absolutes Halteverbot anzuordnen.
5. Entlang
der Westseite des Altenberger Hofs (Niehler Kirchweg) werden weitere Fahrradabstellmöglichkeiten
geschaffen. Im westlichen Kreuzungsbereich Niehler Kirchweg / Mauenheimer Str.
werden Abstellmöglichkeiten für Lastenräder geschaffen. Diese werden als solche
gekennzeichnet. Der abgesenkte Überweg vom Altenberger Hof zum Bouleplatz darf
dabei nicht beeinträchtigt werden.
6. Der
Verbindungsweg vom Niehler Kirchweg zur Mauenheimer Straße am Rand des
Bouleplatzes wird ertüchtigt und geringfügig verbreitert, so dass die
Barrierefreiheit gegeben ist.
Sollte in begründeten Fällen eine oben genannte Maßnahme
nicht umsetzbar sein, bitten wir die Verwaltung entsprechende
Alternativvorschläge einzubringen, um das grundsätzliche Ziel der Erhöhung und
Verbesserung der Verkehrssicherheit für zu Fuß gehende und Radfahrende und
Herstellung der Barrierefreiheit (in Kombination mit mehr Platz für ebensolche)
zu erreichen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU beschlossen.