Sitzung: 16.05.2022 SHA/0012/2022
Zusatz: Wegen der Dringlichkeit der mit den baulichen Maßnahmen verbundenen Brandschutzsanierung beschließt der Ausschuss Schule und Weiterbildung vorbehaltlich eines positiven Votums des Betriebsausschusses der Gebäudewirtschaft sowie des Finanzausschusses.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 0654/2022
1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung der Stadt Köln stellt den
Bedarf an den baulichen Maßnahmen zur Ertüchtigung der Verkabelung, zur
Herrichtung eines naturwissenschaftlichen Fachraums sowie die damit verbundene
Einrichtung und die Schaffung von Ersatz für entfallende Archivflächen sowie
Akustikmaßnahmen im Berufskolleg Deutzer Freiheit, Eumeniusstraße 4 in
Köln-Deutz mit
Gesamtkosten in Höhe von voraussichtlich rund 1.214.000 € (brutto) (davon
1.114.000 € Baukosten und 100.000 € Einrichtungskosten) fest und beschließt die
entsprechenden Maßnahmen.
2.
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beauftragt die Verwaltung
mit der Submission, der Baudurchführung und Einrichtung.
Die
zu erwartenden Kosten verteilen sich auf die Haushaltsjahre 2022 – 2025.
Die
konsumtiven Mittel für die baulichen Maßnahmen werden im Haushaltsjahr 2022 in
Höhe von rund 111.400 € im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in
Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen aus
veranschlagten Mitteln finanziert. Die restlichen konsumtiven Baukosten in Höhe
von voraussichtlich rund 1.002.600 € werden anteilig in den Haushaltsjahren
2023-2025 (2023 und 2024: je 445.600 €, 2025: 111.400 €) aus im
Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen
für Sach- und Dienstleistungen zu veranschlagenden Mitteln finanziert.
Die Kosten für die Verkabelung werden weitgehend,
voraussichtlich in Höhe von rund 398.000 € über den DigitalPakt NRW
refinanziert.
Die konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von
voraussichtlich rund 35.000 € sind im Haushaltsjahr 2025 im Teilergebnisplan
0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen,
zu veranschlagen.
Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten
in Höhe von rund 65.000 € erfolgt zum
Haushaltsjahr 2025 aus zu veranschlagenden Mitteln des
Teilfinanzplans 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9, Auszahlung für
Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4016-0301-0-4500 -
Einrichtung.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.