Sitzung: 13.06.2022 FA/0013/2022
Zusatz: Sammelumdruck vom 26.04.2022
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2642/2021
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
1. Der Rat der Stadt Köln genehmigt den Entwurf sowie die Kostenberechnung für den Erweiterungsbau Küche mit Mensa sowie den erforderlichen Nebenräumen für eine Küche mit Anbau einer Aufzugsanlage einschließlich der Einrichtung für die Mensa der Grundschule Ernstbergstr. 2, 50765 Köln-Blumenberg mit Gesamtkosten in Höhe von voraussichtlich rund 3,6 Mio. € brutto zuzüglich rund 0,4 Mio. € für die Ausstattung und Einrichtung inkl. Großküchenausstattung.
2. Der
Rat beauftragt die Verwaltung mit der Submission, Baudurchführung und
Einrichtung des Gebäudes.
3. Zudem genehmigt der Rat der Stadt Köln einen Risikozuschlag von 25 % bezogen auf die nicht-indizierten Gesamtbaukosten gem. Kostenberechnung. Dies entspricht einem Betrag von rund 0,9 Mio. € brutto.
4.
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im
Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die
Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der
Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen
Flächenverrechnungspreises.
Auf der Grundlage der bei der Berechnung des Flächenverrechnungspreises
üblichen Annahmen ist bei einer Investitionssumme von rund 3,5 Mio. Euro
zuzüglich Honorarkosten der Gebäudewirtschaft von 0,1 Mio. Euro von einer jährlichen
Haushaltsbelastung von rund 96.000 Euro auszugehen. Sie betrifft neben der
Mietbelastung (rund 90.000 Euro) die Nebenkosten inklusive der Kosten für
Reinigung (rund 6.000 Euro) und muss voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2024
aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben
in Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand finanziert werden.
Die Finanzierung der konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich
rund 35.000 € brutto erfolgt im Haushaltsjahr 2023 aus zu veranschlagenden
Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13,
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.
Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von rund 330.000 €
brutto erfolgt zum Haushaltsjahr 2023 aus zu veranschlagenden Mitteln des
Teilfinanzplans 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9, Auszahlung für
Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4010-0301-6-2780 - GS
Ernstbergstr. – Erweiterung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt