Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat stellt gemäß § 4 der Betriebssatzung in Verbindung mit § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudewirtschaft der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2022 in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung fest (Anlage 1).
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan 2022 erforderlich ist, wird auf 346,6 Mio. Euro festgesetzt. Die Kreditermächtigung gilt bis zum Ende des auf das Wirtschaftsplanjahr folgenden Jahres. Die Betriebsleitung wird ferner ermächtigt, vor einem Planungsbeschluss Voruntersuchungen zur Bestimmung eines projektspezifischen Bausoll durchzuführen und bis zur Höhe der je investiver Maßnahme genehmigten Gesamtkosten (Baubeschluss beziehungsweise Kostenfortschreibungsbeschluss einschließlich Risikobudget) Verpflichtungen einzugehen, die erst in künftigen Jahren zu Ausgaben führen.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden darf, wird für das Wirtschaftsjahr 2022 auf 75 Mio. Euro festgelegt.
Vorübergehend nicht benötigte Geldmittel des Eigenbetriebs werden
in Abstimmung mit der Liquiditätslage der Gemeinde (vergleiche § 11 EigVO NRW)
bei der Kernverwaltung angelegt. Die Betriebsleitung ist nach Maßgabe einer
noch zu verabschiedenden internen Richtlinie im Bedarfsfall berechtigt, Tages-,
Fest- und/oder Termingelder mit einer Laufzeit bis zu 12 Monaten auch bei
Kreditinstituten anzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt