Nachtrag: 01.05.2022

Beschluss: ungeändert beschlossen

Von der Fachverwaltung wird wie folgt Stellung genommen:

Die Problemlage rund um Satzungsverstöße insbesondere auf den etwas außerhalb gelegenen Friedhöfen wie beispielsweise auf dem Friedhof Steinneuerhof, ist der Friedhofsverwaltung natürlich bekannt. Leider ist es nicht möglich, einen festen Pförtnerdienst auf jedem der 55 städtischen Friedhöfe einzurichten. Vor diesem Hintergrund wird derzeit ein mobiler Kontrolldienst aufgebaut, der die Friedhöfe ohne eigenen Pförtnerdienst entsprechend der bekannten Beschwerdelage regelmäßig anfahren und Satzungsverstöße vor Ort ahnden soll.

Zudem wird zusätzlich und verstärkt auf das ehrenamtliche Engagement aus der Kölner Bürgerschaft gesetzt. So sollen Friedhofspaten, die bereits sehr intensiv auf den Großfriedhöfen aktiv sind, zukünftig auch für die mittleren und kleineren Friedhöfe gewonnen werden, um mit dieser zusätzlichen Präsenz von städtischen Vertreter*innen vor Ort auch verstärkt Satzungsverstöße zu verhindern.

 

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 

 

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Friedhofsverwaltung in Zusammenarbeit mit

der Gebäudewirtschaft dafür Sorge tragen zu lassen, dass auf dem Gelände des Friedhofes

Steinneuerhof in Rondorf mit geeigneten Kontrollmaßnahmen (z.B. des mobilen Pförtnerdienstes) das Befahren der Wege zu den Grabstellen mit Privat-Kfz an Werktagen maximal mit Schrittgeschwindigkeit erfolgt. Unter besonderer Berücksichtigung der Sicherheit von Fußgängern ist das Befahren der Wege an den Wochenenden weiterhin zu unterbinden.

 

Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass die Friedhofssatzung Beachtung findet und die vorhandenen Gräberflächen nicht als Freilaufflächen für Hunde oder als Picknickgelände

zweckentfremdet werden.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

(nicht anwesend: Herr Schmitt, Frau Sandow, Herr Hertel)