Nachtrag: 01.05.2022
Sitzung: 02.05.2022 BV2/0012/2022
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: AN/0940/2022
Von der Fachverwaltung wird wie
folgt Stellung genommen:
Die Problemlage rund um
Satzungsverstöße insbesondere auf den etwas außerhalb gelegenen Friedhöfen wie
beispielsweise auf dem Friedhof Steinneuerhof, ist der Friedhofsverwaltung
natürlich bekannt. Leider ist es nicht möglich, einen festen Pförtnerdienst auf
jedem der 55 städtischen Friedhöfe einzurichten. Vor diesem Hintergrund wird
derzeit ein mobiler Kontrolldienst aufgebaut, der die Friedhöfe ohne eigenen
Pförtnerdienst entsprechend der bekannten Beschwerdelage regelmäßig anfahren
und Satzungsverstöße vor Ort ahnden soll.
Zudem wird zusätzlich und verstärkt auf das ehrenamtliche Engagement aus der
Kölner Bürgerschaft gesetzt. So sollen Friedhofspaten, die bereits sehr
intensiv auf den Großfriedhöfen aktiv sind, zukünftig auch für die mittleren
und kleineren Friedhöfe gewonnen werden, um mit dieser zusätzlichen Präsenz von
städtischen Vertreter*innen vor Ort auch verstärkt Satzungsverstöße zu verhindern.
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Friedhofsverwaltung in Zusammenarbeit mit
der Gebäudewirtschaft dafür Sorge tragen zu lassen, dass auf dem Gelände des Friedhofes
Steinneuerhof in Rondorf mit geeigneten Kontrollmaßnahmen (z.B. des mobilen Pförtnerdienstes) das Befahren der Wege zu den Grabstellen mit Privat-Kfz an Werktagen maximal mit Schrittgeschwindigkeit erfolgt. Unter besonderer Berücksichtigung der Sicherheit von Fußgängern ist das Befahren der Wege an den Wochenenden weiterhin zu unterbinden.
Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass die Friedhofssatzung Beachtung findet und die vorhandenen Gräberflächen nicht als Freilaufflächen für Hunde oder als Picknickgelände
zweckentfremdet werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
(nicht anwesend: Herr Schmitt, Frau Sandow, Herr Hertel)