Nachtrag: 05.05.2022

Zusatz: zugesetzt

Beschluss: endgültig abgelehnt

I.          Abstimmung über den Änderungsantrag

Beschluss:

Die Verwaltungsvorlage ist durch folgenden Beschlusstext zu ersetzen.

Der Rat beschließt die Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW, über deren Verwendung die Bezirksvertretungen alleine entscheiden, für das Haushaltsjahr 2023/2024 auf 1.509.862,00 € pro Jahr festzusetzen.

Von diesem Gesamtbetrag entfallen auf die einzelnen Stadtbezirke die folgenden Teilbeträge:

1          Innenstadt                 175.400 €     

2          Rodenkirchen          156.300 €

3          Lindenthal                 204.500 €     

4          Ehrenfeld                  155.600 €     

5          Nippes                       164.200 €     

6          Chorweiler                125.400 €     

7          Porz                            160.700 €     

8          Kalk                            167.762 €     

9          Mülheim                    200.000 €     

Im Zusammenhang mit dem Beratungsverfahren nach § 37 Abs. 4 GO NRW entscheiden die Bezirksvertretungen über die Verwendung der Mittel. Die Zweckbestimmung der Mittel muss hinreichend konkret sein. Pauschale Festlegungen sind nicht möglich.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke. abgelehnt.