Nachtrag: 05.05.2022
Sitzung: 05.05.2022 Rat/0020/2022
Zusatz: zugesetzt
Beschluss: endgültig abgelehnt
Vorlage: AN/1000/2022
I. Abstimmung über den Änderungsantrag
Die Verwaltungsvorlage ist
durch folgenden Beschlusstext zu ersetzen.
Der Rat beschließt die
Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW, über deren Verwendung die
Bezirksvertretungen alleine entscheiden, für das Haushaltsjahr 2023/2024 auf 1.509.862,00 € pro Jahr festzusetzen.
Von diesem Gesamtbetrag
entfallen auf die einzelnen Stadtbezirke die folgenden Teilbeträge:
1 Innenstadt 175.400
€
2 Rodenkirchen 156.300
€
3 Lindenthal 204.500
€
4 Ehrenfeld 155.600
€
5 Nippes 164.200
€
6 Chorweiler 125.400
€
7 Porz 160.700
€
8 Kalk 167.762
€
9 Mülheim 200.000
€
Im Zusammenhang mit dem
Beratungsverfahren nach § 37 Abs. 4 GO NRW entscheiden die Bezirksvertretungen
über die Verwendung der Mittel. Die Zweckbestimmung der Mittel muss hinreichend
konkret sein. Pauschale Festlegungen sind nicht möglich.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die
Stimmen der Fraktion Die Linke. abgelehnt.