Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, in einem nationalen Verfahren für den Standort der Katharina-Henoth-Gesamtschule in der Adalbertstraße die Planung und Errichtung einer Aula durch ein Totalunternehmen ausschreiben zu lassen.

2. Der Rat erkennt den oberen Kostenorientierungswert für die Realisierung der Maßnahme in Höhe von rund 3,67 Millionen Euro an und beschließt die Einrichtungskosten in Höhe von rund 203.600 Euro (investiver Anteil 150.000 Euro, konsumtiver Anteil 53.600 Euro).

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt über Mieten aus dem Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand, nach Inbetriebnahme der Objekte auf Grundlage des dann gültigen Flächenverrechnungspreises.

Die Finanzierung der konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 53.600 Euro erfolgt im Haushaltsjahr 2022 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushaltsplanentwurf 2022 vorgesehen.

Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten von voraussichtlich rund 150.000 Euro erfolgt zum Haushaltsjahr 2022 aus im Haushaltsplanentwurf 2022 vorgesehenen Mitteln des Teilfinanzplans 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9, Auszahlung für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4014-0301-8-4607 - Gesamtschule Adalbertstraße-Einrichtung Bühnentechnik.

3. Der Rat beschließt im Haushaltsjahr 2022 eine Mittelfreigabe in Höhe von 150.000 Euro im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben für die Einrichtung der Aula der Katharina-Henoth-Gesamtschule, Adalbertstraße 17, Köln – Höhenberg, Finanzstelle 4014-0301-8-4607 - Gesamtschule Adalbertstraße-Einrichtung Bühnentechnik.

Der Beschluss erfolgt generell vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2022.

4. Der Rat genehmigt zudem einen Risikozuschlag von 25 % auf den oberen Kostenorientierungswert.

5. Der Rat der Stadt Köln nimmt zur Kenntnis, dass die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln ausschließlich nicht delegierbare Bauherrenaufgaben und Leistungen der Projektleitung erbringt. Alle weiteren zur Erreichung des Projektzieles notwendigen Leistungen wird die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln an freiberuflich Tätige vergeben.

6. Eine erneute Gremienvorlage ist nicht erforderlich, solange der genannte obere Kostenorientierungswert um nicht mehr als 25 % überschritten wird. Durch den Planungs- und Baubeschluss wird jedoch lediglich das Maßnahmenbudget ohne Risikozuschlag als Vergabevolumen freigegeben. Die Verwaltung darf über den Risikozuschlag nicht unmittelbar, sondern nur bei Risikoeintritt und nach entsprechender Mitteilung im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft verfügen.

Die aufgrund öffentlich-rechtlicher Bestimmungen (zum Beispiel im Bereich des Naturschutzrechts, et cetera) erforderliche Gremienbeteiligung bleibt von diesem Beschluss unberührt.

7. Die Verwaltung wird dem Rat der Stadt Köln im zweiten Quartal 2022 nach voraussichtlichem Abschluss des nationalen Ausschreibungsverfahrens zu der Schulbaumaßnahme über den Stand der Ausschreibungen berichten.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der Fraktion Die Linke.