Beschluss in der Fassung des aktualisierten Beschlussvorschlags (Anlage 3):

Der Rat beschließt die Einführung eines städtischen Kulturraumanagements und begrüßt die Einrichtung der Stabsstelle „Kulturraummanagement“ im Dezernat Kunst und Kultur.

Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die benötigten Finanzmittel für den Betrieb der Stabsstelle „Kulturraummanagement“, für Beteiligungsformate und die Bewirtschaftung von Ateliers und Proberäumen in Höhe von 1,15 Mio. € in 2023, 1,08 Mio. € in 2024 sowie 0,77 Mio. € ab 2025 über den Teilergebnisplan 0416-Kulturförderung bereitgestellt werden. Das Dezernat Kunst und Kultur wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023/2024 die benötigten Aufwandsermächtigungen in den jeweiligen Haushaltsjahren innerhalb des dann zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtung, vorsehen.

1.    Der Rat erkennt folgenden Mehrstellenbedarf grundsätzlich an:

a. 1,0 Verwaltungsbeschäftigte/r EG 14, Fg. 1 TVöD

b. 1,0 Ingenieur/in EG 12, Fg. 1 TVöD

c. 1,0 Verwaltungsbeschäftigte/r EG 11 TVöD

d. 1,0 Stadtamtmann/-frau BGr. A11 LBesG NRW

e. 0,5 Verwaltungsbeschäftigte/r EG 7 TVöD.

Die jeweils abgebildete Stellenwertigkeit stellt eine Bewertungseinschätzung dar; die Stellenbewertungen werden im Nachgang festgelegt. Die Realisierung der Stellen-mehrbedarfe steht unter Haushalts- und Finanzierungsvorbehalt. 3,8 weitere Stellen werden mit ihren KRM-spezifischen Aufgaben vom Kulturamt in die Stabsstelle übertragen.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion zugestimmt.