Beschluss:
1.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des Neubaus des
Feuerwehrgerätehauses und der Rettungswache in Rodenkirchen auf dem Grundstück
Sürther Straße 167 (Gemarkung 4993 Rodenkirchen, Flur 17, Flurstück Nr. 2114)
mit Gesamtkosten i. H. v. 16.005.121 € (davon 590.000 € Planungskosten aus
Planungsbeschluss 1041/2019
und 15.415.121 € Baukosten).
2.
Der Rat
beschließt im Haushaltsjahr 2022 die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung
i. H. v. 3.000.000 € im Teilfinanzplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz,
Rettungsdienst, Teilplanzeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei
Finanzstelle 3701-0212-2-6300, Neubau Feuerwehrgerätehaus Rodenkirchen.
Außerdem beschließt der Rat
im Haushaltsjahr 2022 die Freigabe von Verpflichtungsermächtigungen i. H. v.
9.000.000 € zu Lasten der Haushaltsjahre 2023 bis 2025 (2.000.000 € in 2023,
3.000.000 € in 2024 und 4.000.000 € in 2025) im Teilfinanzplan 0212, Brand- und
Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, Teilplanzeile 08, Auszahlungen für
Baumaßnahmen bei Finanzstelle 3701-0212-2-6300, Neubau Feuerwehrgerätehaus
Rodenkirchen.
Zur Ablösung der vorgenannten
Verpflichtungsermächtigungen i. H. v. insgesamt 9.000.000 € sowie zur
Finanzierung der für 2026 vorgesehenen Auszahlungen i. H. v. 3.415.121 € werden
im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023/2024 (inkl.
Mittelfristplanung) entsprechende Auszahlungsermächtigungen bei Finanzstelle
3701-0212-2-6300, Neubau Feuerwehrgerätehaus Rodenkirchen in den
Haushaltsjahren 2023 ff. eingeplant.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.