Beschluss:

1.    Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des Neubaus des Feuerwehrgerätehauses und der Rettungswache in Rodenkirchen auf dem Grundstück Sürther Straße 167 (Gemarkung 4993 Rodenkirchen, Flur 17, Flurstück Nr. 2114) mit Gesamtkosten i. H. v. 16.005.121 € (davon 590.000 € Planungskosten aus Planungsbeschluss 1041/2019 und 15.415.121 € Baukosten).

2.    Der Rat beschließt im Haushaltsjahr 2022 die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung i. H. v. 3.000.000 € im Teilfinanzplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, Teilplanzeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 3701-0212-2-6300, Neubau Feuerwehrgerätehaus Rodenkirchen.

Außerdem beschließt der Rat im Haushaltsjahr 2022 die Freigabe von Verpflichtungsermächtigungen i. H. v. 9.000.000 € zu Lasten der Haushaltsjahre 2023 bis 2025 (2.000.000 € in 2023, 3.000.000 € in 2024 und 4.000.000 € in 2025) im Teilfinanzplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, Teilplanzeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 3701-0212-2-6300, Neubau Feuerwehrgerätehaus Rodenkirchen.

Zur Ablösung der vorgenannten Verpflichtungsermächtigungen i. H. v. insgesamt 9.000.000 € sowie zur Finanzierung der für 2026 vorgesehenen Auszahlungen i. H. v. 3.415.121 € werden im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023/2024 (inkl. Mittelfristplanung) entsprechende Auszahlungsermächtigungen bei Finanzstelle 3701-0212-2-6300, Neubau Feuerwehrgerätehaus Rodenkirchen in den Haushaltsjahren 2023 ff. eingeplant.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.