Frau Themann berichtet aus der BV 4 - Ehrenfeld, dass die verkehrliche Maßnahme Wasseramselweg geschoben wurde. Sie fügt hinzu, dass es bezüglich der Beschlussvorlage zur Stellungnahme zum Regionalplanentwurf Verwirrungen bezüglich der abstimmbaren Varianten gegeben habe.

 

Frau Lottmann fragt hierzu nach, ob die Fläche des Max Becker-Areals im aktuell gültigen Regionalplan schon ein Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) sei.

 

Frau Drevermann antwortet, dass man sich mit der Stellungnahme zum Regionalplanentwurf aktuell in umfangreichen Beratungen befände. Der Entwurf stamme von der Bezirksregierung und beziehe sich auf viele Einzelflächen. Bei einer ersten Beteiligung zur Neuaufstellung des Regionalplanes im Jahr 2019 sei die Entwicklung auf dem Max Becker-Areal noch nicht bekannt gewesen. Deshalb hätte die Stadt Köln empfohlen in diesem Bereich anstelle von Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) einen Gewerbe- und Industriebereich (GIB) darzustellen, um die damalige gewerbliche Nutzung (Schrottplatz) zu sichern. Danach sei eine neue Sachlage entstanden. Insofern hätte man eine Änderung erzeugt, die mit der aktuellen Stellungnahme wieder rückgängig gemacht werden müsse. Das Max Becker-Areal solle nun weiterhin in einem Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) liegen.

 

Herr Schaefer möchte hierzu wissen, was die blauen Linien um Flächen in der Beschlussvorlage zur Stellungnahme zum Regionalplanentwurf zu bedeuten hätten. Diese würden sich beispielsweise auch um das Dirkes-Areal und Flächen am Grünen Weg legen. Außerdem fragt er nach, wie die Regionalplanung zur Stadtstrategie einzuordnen sei.

 

Frau Drevermann antwortet, dass alle Flächen blau umrandet seien, zu denen die Verwaltung eine Stellungnahme abgebe, bzw. vorschlage eine Stellungnahme abzugeben. Es ginge damit um alle Flächen, die anders aussehen sollten, als dies im Entwurf der Bezirksregierung festgelegt sei.

 

Herr Schaefer fragt nach, warum die Flächen im Regionalplan nach allen Seiten ausfransen würden.

 

Frau Drevermann antwortet, dass die Festlegungen im Regionalplan grob und nicht parzellenscharf seien. Die Stellungnahme zum Bereich Weststadt fuße auf dem Zielbild für die Kölner Weststadt. Daher sei östlich des Maarweges ein Allgemeiner Siedlungsbereich und westlich des Maarweges ein Gewerbe- und Industriebereich vorgeschlagen worden.

Die genaue Umrahmung käme aus der Modul III-Vorlage. Zur Frage der Einsortierung antwortete Frau Drevermann, dass der Regionalplan einen Rahmen biete auf den der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan folgten. Die Festlegungen im Regionalplan würden aber keine Verpflichtung darstellen, die Fläche zu entwickeln. Der Regionalplan würde zudem auf Ebene der Bezirksregierung entwickelt werden.

 

Herr Horn berichtet aus der BV 3 – Lindenthal, dass diese die Variante 2 der Stellungnahme zum Regionalplanentwurf mit Zusatz beschließen werde. Außerdem schließe die BV3 sich der Meinung des BUND an und lehne eine Bebauung ab, da die Umweltverträglichkeitsprüfung zum Regionalplanentwurf nicht korrekt durchgeführt worden sei. Er bittet darum, das Schreiben des BUND allen Beiratsmitgliedern zukommen zu lassen.

 

Herr Schaefer sagt zu, dass über die Geschäftsstelle das Schreiben des BUND an alle Beiratsmitglieder zur Kenntnis übersendet werde. Er merkt an, dass die betroffenen Flächen allerdings alle außerhalb des Rahmenplanungsgebiets liegen würden.

 

Herr Horn berichtet weiterhin, dass die BV3 die Empfehlung des Beirates unter Punkt 8.8 aus der letzten Sitzung aufgegriffen und damit die Transparenzregeln zum Wettbewerb Max Becker-Areal eingebracht habe. In der morgigen Sitzung der Bezirksvertretung 3 sei die Vorlage zum Wasseramselweg Thema. Alle anderen Empfehlungen würden in eine der nächsten Sitzungen mit aufgenommen werden.