Sitzung: 23.08.2022 VKA/0014/2022
Zusatz: Die Vorlage wurde mit Schreiben vom 10.05.2022 versandt.
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Vorlage: 0953/2022
Geänderter Beschluss:
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat – entsprechend der Empfehlung
der BV Porz - wie folgt zu beschließen
1.
Der Rat
beschließt die Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes
(ISEK) Porz-Mitte gemäß Anlage 1 mit einem Kostenvolumen in Höhe von 18.750.000
€. Dieser Beschluss ersetzt den Beschluss des Rates vom 27.09.2018 zum
Integrierten Stadtentwicklungskonzept Porz-Mitte (Vorlage 1061/2018).
Gemäß der einstimmigen
Empfehlung des Beirates Porz-Mitte und den
zahlreichen Wünschen der
Bürgerschaft ist bei der Gestaltung der Parkanlage Glashüttenstraße (Ziffer 6.1
der Anlage 1) eine öffentliche Toilettenanlage mit zu planen und mit zu
errichten.
Die Brücke über die
Hauptstraße (siehe Ziffer 6.4 der Anlage 1) ist gemäß der bereits bestehenden
Beschlüsse der Bezirksvertretung Porz nicht nur anders zugestalten, sondern
soweit zu verbreitern, dass eine gerade Linienführung vom Haus 1 bis zum Rhein
ermöglicht wird.
Weitere
Kostenbestandteile der Fortschreibung, für die Ratsbeschlüsse vorliegen, sind
Mittel in Höhe von 3.740.000 € (Vorlagen-Nr. 1465/2018, Freiraumplanerischer
Wettbewerb und Vorlagen-Nr. 0367/2018, Ankauf und Niederlegung des
Dechant-Scheben-Hauses).
Die Gesamtkosten des
aktualisierten Maßnahmenpakets aus dem ISEK Porz-Mitte, für das
Städtebaufördermittel eingeworben werden sollen, belaufen sich demnach auf
22.490.000 €.
2.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung,
A.
Förderanträge für
die zur Städtebauförderung vorgesehenen förderfähigen Maßnahmen gemäß Anlage 2
des ISEK zu stellen und die Maßnahmen vorbehaltlich der Bewilligungen mit einer
Mindestförderung von 50% bis voraussichtlich 70% der förderfähigen Kosten
umzusetzen.
B.
für die zu
stellenden Förderanträge gemäß Anlage 2 des ISEK die vorbereitenden Planungen
durch Dritte erbringen zu lassen. Die erforderlichen Mittel zur Vorfinanzierung
stehen im Teilplan 0902-Stadtentwicklung zur Verfügung. Die förderfähigen
Kosten der Vorfinanzierung sind nach Bewilligung der Maßnahme durch die
Bezirksregierung nachträglich mit einer Förderquote von mindestens 50% bis
voraussichtlich 70% förderfähig. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter dem
Vorbehalt der Bewilligungen aus den geplanten Förderzugängen.
C.
die im Rahmen der
Umsetzung der Maßnahmen notwendigen Entscheidungen der politischen Gremien
einzuholen und einmal jährlich die Bezirksvertretung Porz sowie die zuständigen
Fachausschüsse über den aktuellen Sachstand zur Umsetzung des ISEK zu
informieren. Der Rat verzichtet auf eine Vorlage, soweit seine Rechte auf
Entscheidung nicht betroffen sind.
D. den Zeitplan (Seite 6) so zu überarbeiten, dass alle
geplanten Maßnahmen bis 2027umgesetzt sein können. Dies betrifft insbesondere
die Umgestaltung der Fußgängerzone Bahnhofstraße sowie die Verbindung
Rheinboulevard und Neue Mitte Porz.
3.
Der Rat
beschließt die Änderung der Gebietsabgrenzung des Soziale Stadt Gebietes
Porz-Mitte vom 27.09.2018 (Vorlagen-Nr. 1061/2018) im Sinne einer Erweiterung
gemäß Anlage 3.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
zugestimmt