Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss folgenden geänderten bzw. ergänzten Beschluss zu fassen:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. lehnt die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) - vorhabenbezogener Bebauungsplan - für das Gebiet zwischen der Freiligrathstraße, der Zülpicher Straße und der Gleueler Straße in Köln-Lindenthal im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB mit dem Ziel, ein Baugrundstück für die Errichtung eines zwei- bis fünfgeschossigen Schulgebäudes festzusetzen, ab;
2. bittet das Erzbistum Köln, aufbauend auf der vorliegenden Variantenuntersuchung keinen Wettbewerb oder keine Mehrfachbeauftragung durchzuführen;
3. beauftragt stattdessen die Verwaltung, gemeinsam mit dem Erzbistum Köln nach einem anderen geeigneten Alternativstandort zu suchen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Herr Becker, Herr Körber, Frau Specht-Schäfer