Der Rat

 

1.    beschließt die Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplans Köln (Stand Dezember 2021) gem. Anlage 1 mit der Maßgabe, dass die Flächen 3-306-001B, 3-308-002, 7-713-007, 7-713-008B, 7-713-009 und 8-807-005 als Siedlungsflächen (ASB/GIB) ablehnt werden. Die Stellungnahme ist entsprechend zu ändern.

 

2.    nimmt die Resultate der Umweltprüfung als Abwägungsbelang über eine Ausweisung von Siedlungsflächen (ASB und GIB) zur Kenntnis (Anlage 2) und

 

3.    beauftragt die Verwaltung, die Stellungnahme gem. Ziff. 1 der Regionalplanungsbehörde zu übermitteln und das Verfahren der Überarbeitung des Regionalplans zur Wahrnehmung der Interessen der Stadt Köln weiterhin eng zu begleiten.

 

Unabhängig davon, ob der Rat die Variante 1 oder 2 (oder noch etwas anderes beschließt), fordert die Bezirksvertretung Nippes zu folgenden Änderungen auf:

 

1. Zusätzliche Initiativen der Bezirksvertretung Nippes

 

1.1 Biotop mit Golfplatz an der Neusser Landstraße

Damit das Biotop mit Golfplatz an der Neusser Landstraße langfristig geschützt wird, soll dieses Gelände (und das Gelände des Freiland-Bordells) aus Industriewidmung herausgenommen werden

(vergleiche Folie 37 des Amtes 15 - Amt für Stadtentwicklung und Statistik und den Beschluss des STEA vom 10.03.2022 zu Vorlage Nr. 2361/2021

Stattdessen soll die Raumordnungskategorie BSLE [Bereich für den Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung]] festgelegt werden.
https://buergerinfo.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=102470 )

 

 

2. Forderung auf Abänderung von der Bezirksvertretung Nippes zu in der Anlage 1 dargestellten Punkten des Verwaltungsantrags 1159/2022

https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=107812

https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=874531&type=do

 

2.1a) zu Punkt 5-505-B01

Vorab folgender Hinweis: In der Verwaltungsvorlage ist textlich von „Auf dem Ginsterberg“ die Rede, in dem beigefügten Plan ist hingegen das Gebiet um den Heckpfad (auch bekannt als „Indianersiedlung Weidenpesch“) eingezeichnet.

 

Die Bezirksvertretung bestätigt die Position der Bezirksvertretung der letzten Wahlperiode, das Gelände auf dem Ginsterberg als ASB auszuweisen und widerspricht damit der Position des Landes NRW.

 

Begründung:
Zwar erkennt das Land NRW richtig, dass die übrigens ausdrücklich als Siedlung für Sinti vorgesehene Siedlung Auf dem Ginsterberg schlecht an den ÖPNV angebunden ist und daher keine Umwidmung von einem Waldbereich zu ASB erfolgen sollte.
Es reicht aus Sicht der BV Nippes aus, diese Siedlung durch Sanierung zu erhalten und nicht auch noch andere Flächen zu bebauen. Da aber die Beibehaltung der Widmung als Waldbereich eine Sanierung der Sinti-Siedlung planungsrechtlich beeinträchtigen könnte, bestätigt die Bezirksvertretung noch einmal ihre bisherige Position, die (etwas kryptisch) mit „Fläche ist als ASB festzulegen, um damit die Grundlage zur Behebung bestehender Missstände zu erhalten“ aufgenommen wurde.

 

2.1.b) Heckpfad

Die Siedlung am Heckpfad (bekannt auch als Indianersiedlung) wird nicht in einen ASB umgewandelt, sondern weiterhin als Waldbereich (WB) festgesetzt.

 

Der Beschluss AN/0764/2018, Punkt 1, wird damit aufgehoben.

 

 

2.2: zu Punkt 5-505-007 in Anlage 3B (Gebiet westlich der Bezirkssportanlagenfläche)

 

Die Bezirksvertretung lehnt den mit dem Land NRW übereinstimmenden Verwaltungsantrag ab. Der entsprechende Beschluss der alten Bezirksvertretung wird aufgehoben.

Der Bereich soll, wie in der Vergangenheit, Waldbereich bleiben.

 

Begründung:

Bei 5-505-007 handelt es sich um ein im Landschaftsschutzgebiet liegendes Gebiet westlich der Bezirkssportanlagenfläche.

Diese Umwidmung eines Waldgebietes in allgemeines Siedlungsgebiet widerspricht dem Prinzip der Netto-Null-Versiegelung. Daher schlagen wir die Beibehaltung als Waldbereich vor. Zwar ist ein Teil der Fläche schon zu einem LKW-Parkplatz eines privaten Vermieters geworden, aber nur einen Teil dieser ohnehin kleinen Fläche nachträglich als ASB zu legalisieren, würde zu viel Verwaltungsaufwand erzeugen. Die bisher ungenutzte Fläche im Süden von 5-505-007 soll, wie es sich für ein Landschaftsschutzgebiet geziemt, renaturiert werden.

 

 

2.3.: zu Punkt 5-506-003 in Anlage 3B (größeres Freigelände östlich des Lachemer Wegs)

 

Die Bezirksvertretung lehnt den mit dem Land NRW übereinstimmenden Verwaltungsantrag ab.

Der entsprechende Beschluss der alten Bezirksvertretung wird aufgehoben.

Der Bereich soll, wie in der Vergangenheit, Waldbereich bleiben.

 

Begründung: Bei 5-506-003 handelt es sich um, größeres Freigelände östlich des Lachemer Wegs.

 

Zwar fehlen im Stadtbezirk Nippes Schulstandorte. Insofern ist der Beschluss der BV in der alten Wahlperiode nachvollziehbar. Aber die Umwidmung von diesem Waldbereich in ein ASB kann nicht auf das Ziel „Schule“ festlegen. Stattdessen könnte in einem ASB alles Mögliche eingerichtet werden.

Zudem ist schon vorgesehen (siehe oben 5-505-001) eine andere, viel weniger abgelegene Fläche als Schulstandort zu versiegeln.
Als Schulstandort eignen sich zudem die schon versiegelten Interims an der Paul-Humburg-Straße in Longerich und der Escher Straße in Bilderstöckchen

Zudem gibt es Möglichkeiten, versiegelte Flächen zu nutzen bzw. aufzukaufen.

 

 

2.4: zu Punkt 5-505-004 in Anlage 3B (Westseite der Robert-Perthel-Straße in dem Teil Lützlongerich von Longerich.)

 

Die Bezirksvertretung lehnt den mit dem Land NRW übereinstimmenden Verwaltungsantrag ab, es sei denn, es handelt sich um eine ehemalige Müllfläche.

Der entsprechende Beschluss der alten Bezirksvertretung wird aufgehoben, es sei denn, es handelt sich um eine ehemalige Müllfläche.

Der Bereich soll, wie in der Vergangenheit, Waldbereich bleiben, es sei denn, es handelt sich um eine ehemalige Müllfläche.

 

Begründung:

Eine Widmung als ASB würde Wohnungsbau und Nahversorgung ermöglichen. Für den Fall, dass es sich um eine ehemalige Müllfläche handelt, könnte, ähnlich wie im Projekt „Simonskaul“ den Bauherren und -damen aufgetragen werden, im Zuge der Baumaßnahme die Altlast zu beseitigen.

Sollte dies nicht der Fall sein, so sollte es als Waldbereich belassen werden. Wohnungsbau so nah an der Autobahn 57 ist nicht attraktiv.

 

 

3: Beibehaltung von Punkten der Verwaltungsvorlage aus Sicht der Bezirksvertretung Nippes.

 

3.1: zu Punkt GIB-031_1

 

Die Bezirksvertretung enthält sich dazu.

 

Hintergrund:
Die Stadt Köln beschreibt lediglich „bestehende GIB-Festlegung des rechtskräftigen Regionalplans ist beizubehalten“.

 

 

3.2: zu Punkt ASB-064_3

 

Die Bezirksvertretung enthält sich dazu.

 

Hintergrund:

Die Stadt Köln beschreibt lediglich „Die Fläche ist ausgehend von der bestehenden baulichen Situation bis zur Zoobrücke als ASB festzulegen.“

 

 

3.3: zu Punkt F-5-505-001 („Die Pferderennbahn in Weidenpesch ist als BSLE [Bereich für den Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung] festzulegen. …“)

 

Die Bezirksvertretung stimmt zu.


Begründung:
Die Pferderennbahn ist mit randlich prägenden Baum- und Gehölzstrukturen im Landschaftsplan Köln im LSG L 8 ausgewiesen und wird insgesamt durch einen landschaftsprägenden Charakter bestimmt. Die baulichen Anlagen sind gut in das Landschaftsschutzgebiet integriert. In Teilen ist die Anlage während der Betriebszeiten öffentlich zugänglich, so dass eine Ausweisung als BSLE sinnvoll ist.
Eine solche Widmung würde auch die Sanierung der alten VfL-Fußballstadion-Tribüne und ihre Zuführung zu einer sportlichen oder kulturellen Nutzung gestatten.

 

 

3.4: zu Punkt V-5-504-003 (Schienentrasse zur Anbindung der Fordwerke östlich der Industriestraße)

 

Die Bezirksvertretung stimmt dem Verwaltungsantrag zu.

 

Begründung:
Die Bezirksvertretung befürwortet den Erhalt und Ausbau des Schienenverkehrs

 

 

3.5. zu Punkt V-5-504-004 (Schienentrasse westlich der Emdener Straße)

 

Die Bezirksvertretung stimmt dem Verwaltungsantrag zu.

 

Begründung:
Die Bezirksvertretung befürwortet den Erhalt und Ausbau des Schienenverkehrs

 

 

3.6: zu Punkt V-5-504-005: (Schienentrasse verlängern bis „Am Molenkopf“)

 

Die Bezirksvertretung stimmt dem Verwaltungsantrag zu.

 

Begründung:
Die Bezirksvertretung befürwortet den Erhalt und Ausbau des Schienenverkehrs

 

 

3.7: zu Punkt V-5-503-N01 (Haltepunkt Boltensternstraße/Gürtel)

 

Die Bezirksvertretung stimmt dem Verwaltungsantrag zu.

 

Begründung:
Die Bezirksvertretung befürwortet den Erhalt und Ausbau des Schienenverkehrs

 

 

3.8: zu Punkt V-5-504-N01 (Haltepunkt Niehler Straße/Gürtel)

 

Die Bezirksvertretung stimmt dem Verwaltungsantrag zu.

 

Begründung:
Die Bezirksvertretung befürwortet den Erhalt und Ausbau des Schienenverkehrs.

 

 

3.9: zu Punkt 5-505-001 in Anlage 3B (Schmiedegasse / Merheimer Straße)

 

Die Bezirksvertretung stimmt dem Verwaltungsantrag zu.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Bei Enthaltung von SPD, CDU und der FDP einstimmig beschlossen.