Der Rat
1.
beschließt die Stellungnahme zum Entwurf des
Regionalplans Köln (Stand Dezember 2021) gem. Anlage 1 mit der Maßgabe, dass
die Flächen 3-306-001B, 3-308-002, 7-713-007, 7-713-008B, 7-713-009 und
8-807-005 als Siedlungsflächen (ASB/GIB) ablehnt werden. Die Stellungnahme ist
entsprechend zu ändern.
2. nimmt die Resultate der Umweltprüfung als Abwägungsbelang über eine Ausweisung von Siedlungsflächen (ASB und GIB) zur Kenntnis (Anlage 2) und
3. beauftragt die Verwaltung, die Stellungnahme gem. Ziff. 1 der Regionalplanungsbehörde zu übermitteln und das Verfahren der Überarbeitung des Regionalplans zur Wahrnehmung der Interessen der Stadt Köln weiterhin eng zu begleiten.
Unabhängig davon, ob der Rat die Variante 1 oder 2 (oder noch etwas anderes beschließt), fordert die Bezirksvertretung Nippes zu folgenden Änderungen auf:
1. Zusätzliche Initiativen der Bezirksvertretung Nippes
1.1 Biotop mit Golfplatz an der Neusser
Landstraße
Damit das Biotop
mit Golfplatz an der Neusser Landstraße langfristig geschützt wird, soll dieses
Gelände (und das Gelände des Freiland-Bordells) aus Industriewidmung
herausgenommen werden
(vergleiche Folie
37 des Amtes 15 - Amt für Stadtentwicklung und Statistik und den Beschluss des
STEA vom 10.03.2022 zu Vorlage Nr. 2361/2021
Stattdessen soll
die Raumordnungskategorie BSLE [Bereich für den Schutz der Landschaft und der
landschaftsorientierten Erholung]] festgelegt werden.
https://buergerinfo.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=102470
)
2. Forderung auf Abänderung
von der Bezirksvertretung Nippes zu in der Anlage 1 dargestellten Punkten des
Verwaltungsantrags 1159/2022
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=107812
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=874531&type=do
2.1a) zu Punkt 5-505-B01
Vorab folgender
Hinweis: In der Verwaltungsvorlage ist textlich von „Auf dem Ginsterberg“ die Rede,
in dem beigefügten Plan ist hingegen das Gebiet um den Heckpfad (auch bekannt
als „Indianersiedlung Weidenpesch“) eingezeichnet.
Die
Bezirksvertretung bestätigt die Position der Bezirksvertretung der letzten
Wahlperiode, das Gelände auf dem Ginsterberg als ASB auszuweisen und
widerspricht damit der Position des Landes NRW.
Begründung:
Zwar erkennt das Land NRW richtig, dass die übrigens ausdrücklich als Siedlung
für Sinti vorgesehene Siedlung Auf dem Ginsterberg schlecht an den ÖPNV
angebunden ist und daher keine Umwidmung von einem Waldbereich zu ASB erfolgen
sollte.
Es reicht aus Sicht der BV Nippes aus, diese Siedlung durch Sanierung zu
erhalten und nicht auch noch andere Flächen zu bebauen. Da aber die
Beibehaltung der Widmung als Waldbereich eine Sanierung der Sinti-Siedlung
planungsrechtlich beeinträchtigen könnte, bestätigt die Bezirksvertretung noch
einmal ihre bisherige Position, die (etwas kryptisch) mit „Fläche ist als ASB
festzulegen, um damit die Grundlage zur Behebung bestehender Missstände zu
erhalten“ aufgenommen wurde.
2.1.b) Heckpfad
Die Siedlung am Heckpfad
(bekannt auch als Indianersiedlung) wird nicht in einen ASB umgewandelt,
sondern weiterhin als Waldbereich (WB) festgesetzt.
Der Beschluss
AN/0764/2018, Punkt 1, wird damit aufgehoben.
2.2: zu Punkt 5-505-007 in Anlage 3B (Gebiet westlich der
Bezirkssportanlagenfläche)
Die
Bezirksvertretung lehnt den mit dem Land NRW übereinstimmenden
Verwaltungsantrag ab. Der entsprechende Beschluss der alten Bezirksvertretung
wird aufgehoben.
Der Bereich soll,
wie in der Vergangenheit, Waldbereich bleiben.
Begründung:
Bei 5-505-007 handelt
es sich um ein im Landschaftsschutzgebiet liegendes Gebiet westlich der
Bezirkssportanlagenfläche.
Diese Umwidmung
eines Waldgebietes in allgemeines Siedlungsgebiet widerspricht dem Prinzip der
Netto-Null-Versiegelung. Daher schlagen wir die Beibehaltung als Waldbereich
vor. Zwar ist ein Teil der Fläche schon zu einem LKW-Parkplatz eines privaten
Vermieters geworden, aber nur einen Teil dieser ohnehin kleinen Fläche
nachträglich als ASB zu legalisieren, würde zu viel Verwaltungsaufwand
erzeugen. Die bisher ungenutzte Fläche im Süden von 5-505-007 soll, wie es sich
für ein Landschaftsschutzgebiet geziemt, renaturiert werden.
2.3.: zu Punkt 5-506-003 in Anlage 3B (größeres Freigelände östlich des Lachemer
Wegs)
Die
Bezirksvertretung lehnt den mit dem Land NRW übereinstimmenden
Verwaltungsantrag ab.
Der entsprechende
Beschluss der alten Bezirksvertretung wird aufgehoben.
Der Bereich soll,
wie in der Vergangenheit, Waldbereich bleiben.
Begründung: Bei
5-506-003 handelt es sich um, größeres Freigelände östlich des Lachemer Wegs.
Zwar fehlen im
Stadtbezirk Nippes Schulstandorte. Insofern ist der Beschluss der BV in der
alten Wahlperiode nachvollziehbar. Aber die Umwidmung von diesem Waldbereich in
ein ASB kann nicht auf das Ziel „Schule“ festlegen. Stattdessen könnte in einem
ASB alles Mögliche eingerichtet werden.
Zudem ist schon
vorgesehen (siehe oben 5-505-001) eine
andere, viel weniger abgelegene Fläche als Schulstandort zu versiegeln.
Als Schulstandort eignen sich zudem die schon versiegelten Interims an der
Paul-Humburg-Straße in Longerich und der Escher Straße in Bilderstöckchen
Zudem gibt es
Möglichkeiten, versiegelte Flächen zu nutzen bzw. aufzukaufen.
2.4: zu Punkt 5-505-004 in Anlage 3B (Westseite der Robert-Perthel-Straße in dem
Teil Lützlongerich von Longerich.)
Die
Bezirksvertretung lehnt den mit dem Land NRW übereinstimmenden
Verwaltungsantrag ab, es sei denn, es handelt sich um eine ehemalige
Müllfläche.
Der entsprechende
Beschluss der alten Bezirksvertretung wird aufgehoben, es sei denn, es handelt
sich um eine ehemalige Müllfläche.
Der Bereich soll,
wie in der Vergangenheit, Waldbereich bleiben, es sei denn, es handelt sich um
eine ehemalige Müllfläche.
Begründung:
Eine Widmung als
ASB würde Wohnungsbau und Nahversorgung ermöglichen. Für den Fall, dass es sich
um eine ehemalige Müllfläche handelt, könnte, ähnlich wie im Projekt
„Simonskaul“ den Bauherren und -damen aufgetragen werden, im Zuge der
Baumaßnahme die Altlast zu beseitigen.
Sollte dies nicht
der Fall sein, so sollte es als Waldbereich belassen werden. Wohnungsbau so nah
an der Autobahn 57 ist nicht attraktiv.
3: Beibehaltung von
Punkten der Verwaltungsvorlage aus Sicht der Bezirksvertretung Nippes.
3.1: zu Punkt GIB-031_1
Die Bezirksvertretung
enthält sich dazu.
Hintergrund:
Die Stadt Köln beschreibt lediglich „bestehende GIB-Festlegung des
rechtskräftigen Regionalplans ist beizubehalten“.
3.2: zu Punkt ASB-064_3
Die
Bezirksvertretung enthält sich dazu.
Hintergrund:
Die Stadt Köln
beschreibt lediglich „Die Fläche ist ausgehend von der bestehenden baulichen
Situation bis zur Zoobrücke als ASB festzulegen.“
3.3: zu Punkt F-5-505-001 („Die Pferderennbahn in Weidenpesch ist als
BSLE [Bereich für den Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten
Erholung] festzulegen. …“)
Die
Bezirksvertretung stimmt zu.
Begründung:
Die Pferderennbahn ist mit randlich prägenden Baum- und Gehölzstrukturen im
Landschaftsplan Köln im LSG L 8 ausgewiesen und wird insgesamt durch einen landschaftsprägenden
Charakter bestimmt. Die baulichen Anlagen sind gut in das
Landschaftsschutzgebiet integriert. In Teilen ist die Anlage während der
Betriebszeiten öffentlich zugänglich, so dass eine Ausweisung als BSLE sinnvoll
ist.
Eine solche Widmung würde auch die Sanierung der alten
VfL-Fußballstadion-Tribüne und ihre Zuführung zu einer sportlichen oder
kulturellen Nutzung gestatten.
3.4: zu Punkt V-5-504-003 (Schienentrasse zur Anbindung der Fordwerke
östlich der Industriestraße)
Die Bezirksvertretung
stimmt dem Verwaltungsantrag zu.
Begründung:
Die Bezirksvertretung befürwortet den Erhalt und Ausbau des Schienenverkehrs
3.5. zu Punkt V-5-504-004 (Schienentrasse westlich der Emdener Straße)
Die
Bezirksvertretung stimmt dem Verwaltungsantrag zu.
Begründung:
Die Bezirksvertretung befürwortet den Erhalt und Ausbau des Schienenverkehrs
3.6: zu Punkt V-5-504-005: (Schienentrasse verlängern bis „Am
Molenkopf“)
Die
Bezirksvertretung stimmt dem Verwaltungsantrag zu.
Begründung:
Die Bezirksvertretung befürwortet den Erhalt und Ausbau des Schienenverkehrs
3.7: zu Punkt V-5-503-N01 (Haltepunkt Boltensternstraße/Gürtel)
Die
Bezirksvertretung stimmt dem Verwaltungsantrag zu.
Begründung:
Die Bezirksvertretung befürwortet den Erhalt und Ausbau des Schienenverkehrs
3.8: zu Punkt V-5-504-N01 (Haltepunkt Niehler Straße/Gürtel)
Die
Bezirksvertretung stimmt dem Verwaltungsantrag zu.
Begründung:
Die Bezirksvertretung befürwortet den Erhalt und Ausbau des Schienenverkehrs.
3.9: zu Punkt 5-505-001 in Anlage 3B (Schmiedegasse / Merheimer Straße)
Die
Bezirksvertretung stimmt dem Verwaltungsantrag zu.
Abstimmungsergebnis:
Bei Enthaltung von SPD, CDU und der FDP einstimmig beschlossen.