Herr BG
Voigtsberger stellt hierzu nochmals fest, dass die in die Vorlagebegründung aufzunehmenden Aussagen
zu den Nutzungsmöglichkeiten in den Sporthallen unabhängig von der
Beschlussentscheidung in Sachen Schulform zu sehen sind.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass für
den Neubau eines Gymnasiums im Stadtbezirk Porz ein europaweites
Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden soll. Ziel ist es, ein oder zwei
geeignete Grundstücke im Stadtbezirk Porz zu finden. Diese
sollten sich in den Stadtteilen Westhoven, Gremberghoven, Ensen, Eil, Porz,
Finkenberg oder Urbach befinden. Der Suchradius (Anlage) wird durch die A4 im
Norden, die A59 und die A559 im Osten sowie die Achse Kaiserstraße/ Waldstraße/
Bahnhofstraße im Süden begrenzt.
Das Grundstück muss für die Unterbringung
eines Gymnasiums (6 Züge Sekundarstufe I und 8 Züge Sekundarstufe II) und von fünf
Sportübungseinheiten geeignet sein. Sollten im oben genannten Suchradius
mehrere Grundstücke gefunden werden, so wäre es optimal, wenn zwei Gymnasien an
unterschiedlichen Standorten entstehen würden, da das Schulplatzangebot dann
besser verteilt werden könnte. Die Grundstücke müssten dann so groß sein, dass
je ein Gymnasium (4 Züge Sekundarstufe I und 6 Züge Sekundarstufe II) und vier
Sportübungseinheiten und ein Gymnasium (3 Züge Sekundarstufe I und 5 Züge
Sekundarstufe II) und drei Sportübungseinheiten realisiert werden können.
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die
Verwaltung mit der Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens zum Bau zweier
Gymnasien: einmal 4/6-zügig mit vier Sportübungseinheiten und einmal 3/5-zügig
mit drei Sportübungseinheiten für den Stadtbezirk Porz oder alternativ mit
einem 6/8-zügigen Gymnasium mit fünf Sportübungseinheiten für den Stadtbezirk
Porz.
Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die
Grundstückssuche als auch die bauliche Errichtung umfassen. Nach
Fertigstellung sollen das Gymnasium oder die Gymnasien langfristig angemietet
werden.
Abstimmungsergebnis:
Ohne Votum in die
nachfolgenden Gremien verwiesen.
In die
Vorlagebegründung sind die folgenden zwei Absätze aus der Vorlage 0797/2022 zu
übernehmen:
„Anzustreben ist, dass ganzjährig innerhalb der Wochen montags bis
freitags außerhalb der Ferienzeiten von 16 Uhr bis 22 Uhr Nutzungszeiten für
den Vereinssport gesichert werden. Des Weiteren sollten an allen 52 Wochenenden
pro Jahr und den feststehenden Feiertagen ganztägige Nutzungszeiten von 8 Uhr
bis 22 Uhr möglich sein. In den Ferienzeiten ist ebenso die ganztägige Nutzung
von 8 Uhr bis 22 Uhr zu ermöglichen sofern keine Grundreinigung, Wartungs- und
Baumaßnahmen angesetzt sind. Angedachte und erwünschte Mitternachtsangebote
sollten durch Ausweitung der Nutzungszeiten freitags und samstags bis 24 Uhr
gestattungsfähig sein.
Die Erfüllung der vorgenannten Erwartungen an Nutzungsmöglichkeiten in
den Sporthallen schafft die notwendigen Voraussetzungen, dass die moderne und
offene Sportstadt Köln auf das sich permanent verändernde Sport- und
Bewegungsverhalten im Wettkampfsport sowie im Breiten- und Freizeitsport
flexibel reagieren kann.“