Herr BG Voigtsberger stellt hierzu nochmals fest, dass die in die Vorlagebegründung aufzunehmenden Aussagen zu den Nutzungsmöglichkeiten in den Sporthallen unabhängig von der Beschlussentscheidung in Sachen Schulform zu sehen sind.

Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass für den Neubau eines Gymnasiums im Stadtbezirk Porz ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden soll. Ziel ist es, ein oder zwei geeignete Grundstücke im Stadtbezirk Porz zu finden. Diese sollten sich in den Stadtteilen Westhoven, Gremberghoven, Ensen, Eil, Porz, Finkenberg oder Urbach befinden. Der Suchradius (Anlage) wird durch die A4 im Norden, die A59 und die A559 im Osten sowie die Achse Kaiserstraße/ Waldstraße/ Bahnhofstraße im Süden begrenzt.

Das Grundstück muss für die Unterbringung eines Gymnasiums (6 Züge Sekundarstufe I und 8 Züge Sekundarstufe II) und von fünf Sportübungseinheiten geeignet sein. Sollten im oben genannten Suchradius mehrere Grundstücke gefunden werden, so wäre es optimal, wenn zwei Gymnasien an unterschiedlichen Standorten entstehen würden, da das Schulplatzangebot dann besser verteilt werden könnte. Die Grundstücke müssten dann so groß sein, dass je ein Gymnasium (4 Züge Sekundarstufe I und 6 Züge Sekundarstufe II) und vier Sportübungseinheiten und ein Gymnasium (3 Züge Sekundarstufe I und 5 Züge Sekundarstufe II) und drei Sportübungseinheiten realisiert werden können.

 

Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens zum Bau zweier Gymnasien: einmal 4/6-zügig mit vier Sportübungseinheiten und einmal 3/5-zügig mit drei Sportübungseinheiten für den Stadtbezirk Porz oder alternativ mit einem 6/8-zügigen Gymnasium mit fünf Sportübungseinheiten für den Stadtbezirk Porz.

 

Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die Grundstückssuche als auch die bauliche Errichtung umfassen. Nach Fertigstellung sollen das Gymnasium oder die Gymnasien langfristig angemietet werden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen.

 

In die Vorlagebegründung sind die folgenden zwei Absätze aus der Vorlage 0797/2022 zu übernehmen:

 

„Anzustreben ist, dass ganzjährig innerhalb der Wochen montags bis freitags außerhalb der Ferienzeiten von 16 Uhr bis 22 Uhr Nutzungszeiten für den Vereinssport gesichert werden. Des Weiteren sollten an allen 52 Wochenenden pro Jahr und den feststehenden Feiertagen ganztägige Nutzungszeiten von 8 Uhr bis 22 Uhr möglich sein. In den Ferienzeiten ist ebenso die ganztägige Nutzung von 8 Uhr bis 22 Uhr zu ermöglichen sofern keine Grundreinigung, Wartungs- und Baumaßnahmen angesetzt sind. Angedachte und erwünschte Mitternachtsangebote sollten durch Ausweitung der Nutzungszeiten freitags und samstags bis 24 Uhr gestattungsfähig sein.

Die Erfüllung der vorgenannten Erwartungen an Nutzungsmöglichkeiten in den Sporthallen schafft die notwendigen Voraussetzungen, dass die moderne und offene Sportstadt Köln auf das sich permanent verändernde Sport- und Bewegungsverhalten im Wettkampfsport sowie im Breiten- und Freizeitsport flexibel reagieren kann.“