Der Rahmenplanungsbeirat empfiehlt der Bezirksvertretung Ehrenfeld (BV 4) folgenden Beschluss zu fassen:

„Der Stadtentwicklungsausschuss

1.    beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 2 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 5) zu berücksichtigen;

2.    verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung ohne Einschränkung zustimmt.“


Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen