Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
1. Der Rat der Stadt Köln verlängert die Betrauung der RTZ Rechtsrheinisches Technologie- und Gründerzentrum Köln GmbH (RTZ GmbH) mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse nach Maßgabe der als Anlage 1 beigefügten Betrauungsregelung bis zum 21.06.2032.
2. Der Rat weist die Vertreterin bzw. den Vertreter der Gesellschafterin Stadt Köln in der Gesellschafterversammlung der RTZ GmbH an, durch entsprechende Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung die Umsetzung des Betrauungsaktes in der RTZ GmbH sicherzustellen, insbesondere durch Anweisungen an die Geschäftsführung.
3.
Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der
Betrauungsregelung Unterstützungsleistungen für die RTZ GmbH bis zu einer
maximalen Höhe von insgesamt 500.000 € in drei Steuerjahren zu erbringen. Von
dieser Summe dürfen entsprechend den beihilfenrechtlichen Regelungen bis zu insgesamt
200.000 € in drei Steuerjahren an Unterstützungsleistungen für Dienstleistungen
der RTZ erbracht werden, die nicht in den Anwendungsbereich der beigefügten
Betrauungsregelung fallen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt