Nachtrag: 31.05.2022

Beschluss: geändert beschlossen

Geänderter Beschluss:

 

Die Dezernate Umwelt, Klima und Liegenschaften und Finanzen werden gebeten, die Konzipierung eines Finanzierungsinstrumentes für weitere Klimamaßnahmen und Innovationen in der Stadt Köln zu prüfen. Dabei soll besonders betrachtet werden, unter welchen rechtlichen Bedingungen

-       die Einrichtung eines „Klimafonds“ möglich wäre,

-       inwieweit eine Kompensationssystematik (z.B. über einen verwaltungsintern internen CO2-Preis) zielführend sein kann,

-       unter welchen Bedingungen CO2 Kompensations-Zuzahlungen Dritter, z. B. Privatpersonen oder Unternehmen, analog zum Beschluss der städtischen Kompensation über Atmosfair, in einen solchen Fonds möglich sind

-       wie zusätzliche Gelder von Personen, Gesellschaften oder Institutionen in den Fonds fließen können, die in klimabezogene, innovative Projekte in Köln investieren möchten

-       und wie die technische Erfolgskontrolle und finanzielle Governance dieses von der Stadt beherrschten und vom Rat kontrollierten Fonds ausgestaltet werden sollte.

-       Modellprojekte anderer Städte – wie zum Beispiel InnovationCity Bottrop - sollen in die Prüfung mit einbezogen werden.

-       Für den Beleg der CO2 Reduktion soll ein geeigneter und glaubwürdiger Nachweis entwickelt werden.

 

Aus diesem Fonds können ergänzend zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen, Klimawandelanpassungen und innovative Projekte auf dem Kölner Stadtgebiet finanziert werden.

Auf Mittel aus diesem Fonds sollen sich sowohl Bürger*innen, Hausgemeinschaften als auch Vereine und Initiativen bewerben können, die klimapositive Zwecke verfolgen und innovative Ideen umsetzen wollen, die durch die bestehenden Förderprogramme nicht abgebildet werden.

 

Finanzierung: EUR 50.000 einmalig für die Konzepterstellung per politischem Veränderungsnachweis gemäß AN/2094/2021.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der Fraktion Die Linke.