I.
Beschluss über den Änderungsantrag AN/1228/2022:
Der Beschlusstext der
Verwaltung zu Ziffer 2 ist wie folgt zu ersetzen:
Der Rat der Stadt Köln
beauftragt die Verwaltung, sowohl die aktualisierte Verkehrsuntersuchung als
auch die aktualisierte Entwurfsplanung den zuständigen politischen Gremien zur
Beratung vorzulegen. Dabei sind die folgenden Varianten im Vorentwurf zu berücksichtigen:
● Aufgrund einer neuen
Verkehrsprognose ist zu prüfen, ob ein vierspuriger Ausbau auf der insgesamt
vorgesehenen Länge tatsächlich noch sinnvoll oder ob ein Ausbau lediglich der
Knotenpunkte erforderlich ist.
● Der Ausbau ist um die
Planung eines Radschnellweges zu ergänzen, perspektivisch mit einer Fortführung
mindestens bis zum Alten Deutzer Postweg.
●
Planerisch und baulich ist der Ausbau am Hochkreuz in Kombination mit einem
Ersatz der veralteten Lichtsignalanlage an der Kreuzung Steinstraße/
Humboldtstraße durch eine moderne Lichtsignalanlage oder eine alternative
Betriebsform, beispielsweise einen Kreisverkehr, vorzuziehen. Dazu notwenige
Vereinbarungen mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW sind umgehend zu treffen.
Die Bezirksvertretung Porz
beauftragt die Verwaltung außerdem und unabhängig davon mit einem Vorschlag für
eine sinnvolle und mögliche Trassenführung einer Stadtbahnverbindung für die
Fortführung der vorgesehenen rechtsrheinischen Ringbahn. Falls diese Trasse nur
parallel zur Frankfurter Straße führen kann, sind hierfür bei der Planung
entsprechende Vorkehrungen zu treffen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Enthaltung der
Stimmen von Herrn Krasson (AfD) und Frau Bastian (FDP) zugestimmt.
II.
Beschluss über die geänderte Beschlussvorlage:
1.
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die vorliegende Planung zu
aktualisieren und das Planfeststellungsverfahren bei der Bezirksregierung Köln
fortzuführen. Zudem erkennt der Rat den Bedarf zur Vergabe von
Ingenieurleistungen (HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9) und Dienstleistungen für
Fachbeiträge, Gutachten, Unterstützerdienstleistungen und baubegleitende
Ingenieurleistungen für die Maßnahme in Höhe von 1.179.800 € an und beauftragt
die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren einzuleiten.
2. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die
Verwaltung, sowohl die aktualisierte Verkehrsuntersuchung als auch die
aktualisierte Entwurfsplanung den zuständigen politischen Gremien zur Beratung
vorzulegen. Dabei sind die folgenden Varianten im Vorentwurf zu
berücksichtigen:
● Aufgrund einer neuen
Verkehrsprognose ist zu prüfen, ob ein vierspuriger Ausbau auf der insgesamt
vorgesehenen Länge tatsächlich noch sinnvoll oder ob ein Ausbau lediglich der
Knotenpunkte erforderlich ist.
● Der Ausbau ist um die Planung
eines Radschnellweges zu ergänzen, perspektivisch mit einer Fortführung
mindestens bis zum Alten Deutzer Postweg.
● Planerisch und baulich ist der
Ausbau am Hochkreuz in Kombination mit einem Ersatz der veralteten
Lichtsignalanlage an der Kreuzung Steinstraße/ Humboldtstraße durch eine
moderne Lichtsignalanlage oder eine alternative Betriebsform, beispielsweise
einen Kreisverkehr, vorzuziehen. Dazu notwenige Vereinbarungen mit dem
Landesbetrieb Straßen.NRW sind umgehend zu treffen.
3.
Der Rat beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung für
das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 412.600 € für die Vergabe der
Ingenieurleistungen im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der
Finanzstelle 6604-1201-7-1002, Vierspuriger Ausbau Frankfurter Straße,
Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen.
4. Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die
Verwaltung außerdem und unabhängig davon mit einem Vorschlag für eine sinnvolle
und mögliche Trassenführung einer Stadtbahnverbindung für die Fortführung der
vorgesehenen rechtsrheinischen Ringbahn. Falls diese Trasse nur parallel zur
Frankfurter Straße führen kann, sind hierfür bei der Planung entsprechende
Vorkehrungen zu treffen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.