I.              Beschluss über den Änderungsantrag AN/1228/2022:

 

Der Beschlusstext der Verwaltung zu Ziffer 2 ist wie folgt zu ersetzen:

Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, sowohl die aktualisierte Verkehrsuntersuchung als auch die aktualisierte Entwurfsplanung den zuständigen politischen Gremien zur Beratung vorzulegen. Dabei sind die folgenden Varianten im Vorentwurf zu berücksichtigen:

● Aufgrund einer neuen Verkehrsprognose ist zu prüfen, ob ein vierspuriger Ausbau auf der insgesamt vorgesehenen Länge tatsächlich noch sinnvoll oder ob ein Ausbau lediglich der Knotenpunkte erforderlich ist.

● Der Ausbau ist um die Planung eines Radschnellweges zu ergänzen, perspektivisch mit einer Fortführung mindestens bis zum Alten Deutzer Postweg.

● Planerisch und baulich ist der Ausbau am Hochkreuz in Kombination mit einem Ersatz der veralteten Lichtsignalanlage an der Kreuzung Steinstraße/ Humboldtstraße durch eine moderne Lichtsignalanlage oder eine alternative Betriebsform, beispielsweise einen Kreisverkehr, vorzuziehen. Dazu notwenige Vereinbarungen mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW sind umgehend zu treffen.

Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung außerdem und unabhängig davon mit einem Vorschlag für eine sinnvolle und mögliche Trassenführung einer Stadtbahnverbindung für die Fortführung der vorgesehenen rechtsrheinischen Ringbahn. Falls diese Trasse nur parallel zur Frankfurter Straße führen kann, sind hierfür bei der Planung entsprechende Vorkehrungen zu treffen.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei Enthaltung der Stimmen von Herrn Krasson (AfD) und Frau Bastian (FDP) zugestimmt.

 

II.            Beschluss über die geänderte Beschlussvorlage:

 

1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die vorliegende Planung zu aktualisieren und das Planfeststellungsverfahren bei der Bezirksregierung Köln fortzuführen. Zudem erkennt der Rat den Bedarf zur Vergabe von Ingenieurleistungen (HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9) und Dienstleistungen für Fachbeiträge, Gutachten, Unterstützerdienstleistungen und baubegleitende Ingenieurleistungen für die Maßnahme in Höhe von 1.179.800 € an und beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren einzuleiten.

2. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, sowohl die aktualisierte Verkehrsuntersuchung als auch die aktualisierte Entwurfsplanung den zuständigen politischen Gremien zur Beratung vorzulegen. Dabei sind die folgenden Varianten im Vorentwurf zu berücksichtigen:

● Aufgrund einer neuen Verkehrsprognose ist zu prüfen, ob ein vierspuriger Ausbau auf der insgesamt vorgesehenen Länge tatsächlich noch sinnvoll oder ob ein Ausbau lediglich der Knotenpunkte erforderlich ist.

● Der Ausbau ist um die Planung eines Radschnellweges zu ergänzen, perspektivisch mit einer Fortführung mindestens bis zum Alten Deutzer Postweg.

● Planerisch und baulich ist der Ausbau am Hochkreuz in Kombination mit einem Ersatz der veralteten Lichtsignalanlage an der Kreuzung Steinstraße/ Humboldtstraße durch eine moderne Lichtsignalanlage oder eine alternative Betriebsform, beispielsweise einen Kreisverkehr, vorzuziehen. Dazu notwenige Vereinbarungen mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW sind umgehend zu treffen.

3. Der Rat beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 412.600 € für die Vergabe der Ingenieurleistungen im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der Finanzstelle 6604-1201-7-1002, Vierspuriger Ausbau Frankfurter Straße, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen.

4. Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung außerdem und unabhängig davon mit einem Vorschlag für eine sinnvolle und mögliche Trassenführung einer Stadtbahnverbindung für die Fortführung der vorgesehenen rechtsrheinischen Ringbahn. Falls diese Trasse nur parallel zur Frankfurter Straße führen kann, sind hierfür bei der Planung entsprechende Vorkehrungen zu treffen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.