Sitzung: 29.08.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: AN/1275/2022
Herr
Schykowski gibt zu Protokoll, dass die CDU-Fraktion eine Klarstellung wünscht,
inwieweit tatsächlich jetzt jede Einzelmaßnahme aus dem Kreis der
Bezirksvertretung erneut beantragt werden muss, oder ob die Verwaltung von sich
aus tätig wird.
Der
Antrag wird modifiziert auf Anregung des Bürgervereins Bayenthal
Marienburg.
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss:
Die Bezirksvertretung
bittet die Verwaltung der Stadt Köln, eine durchgehende Fahrradverbindung von
der Schönhauser Straße zum Militärring zu schaffen.
In einem ersten Schritt
ist die gesamte Goethestraße zwischen Bayenthalgürtel und Südpark in eine
Fahrradstraße umzuwidmen. Diese Teilmaßnahme soll zeitnah bis Ende 2022
umgesetzt werden.
Im zweiten Schritt ist
der weitere Straßenverlauf der Achse als Fahrradstraße herzustellen, also der
nördliche Abschnitt der Schillerstraße zwischen Schönhauser Straße bis zur
Cäsarstraße sowie der südliche Abschnitt zwischen Goethestraße bis Militärring.
Für die Grünflächen beim
Mathiaskirchplatz, einschließlich der südlichen Zuwegung von der Cäsarstraße
bis zum selbigen, und dem Südpark ist ein Konzept zur Vermeidung von Konflikten
zwischen Zufußgehenden und Radfahrerenden zu entwickeln.
Die Beschilderung der Fahrradstraße sollte
so erfolgen, dass die Schilder an den jeweiligen Einmündungen wiederholt
werden. Dieses ist beim Teilstück Schillerstraße nicht der Fall. Hier hat die
Verwaltung lediglich am Anfang und am Ende des Teilstücks entsprechende Schilder
aufgestellt. An den Einmündungen (Hölderlinstraße, Novalisstraße) ist lediglich
eine für den Querverkehr sichtbare Beschilderung angebracht. Diese ist
für bereits auf der Fahrradstraße befindliche Fahrzeuge daher nicht zu
wahrzunehmen.
Auf der Fahrbahn sollte ebenfalls
verbindlich auf die Fahrradstraße hingewiesen werden. Andere Kommunen, so z.B.
die Stadt Hürth, bringen hierfür das Schild „Fahrradstraße“ (Nr. 244 StVO) als
Farbmarkierung auf der Fahrbahn auf. Dieses hat eine verbindliche Wirkung. Die Stadt
Köln hingegen bringt lediglich weiße Fahrradsymbole mit
Richtungspfeilen auf blauem Grund auf, so im Teilstück
Schillerstraße aber auch auf anderen Fahrradstraßen, wie z.B. dem
Friesenwall. Im Gegensatz zur Aufbringung eines Fahrradsymbols mit Richtungspfeilen
als Piktogramm, kommt es durch die Markierung von Zeichen 244 auf der Fahrbahn
nicht zu Unklarheiten, auf welcher Art von Sonderweg man sich gerade befindet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.