Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
1. Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) die Janusz-Korczak-Schule, KGS Am Altenberger Kreuz 14, 51105 Köln Poll, um 1,5 Züge auf zukünftig 3 Züge zu erweitern. Der Beschluss soll ab dem Schuljahr 2023/24 umgesetzt werden.
2. Der Rat der Stadt Köln beschließt gemäß § 81 Abs. 2 SchulG NRW die Errichtung des Teilstandortes Siegburger Str. 445 in 51105 Köln Poll für die Janusz-Korczak-Schule ab dem Schuljahr 2023/24.
3. Der Rat beschließt zum Stellenplan 2023/24 die Zusetzung einer zusätzlichen insgesamt 0,13 Stelle Verwaltungsbeschäftigte/r für das Schulsekretariat in der EG 5 TVöD für die ab dem Schuljahr 2023/24 vorgesehene Zügigkeitserweiterung und einer vorangestellten Mehrklassenbildung bereits ab dem Schuljahr 2022/23. Die jeweils für die Schuljahre anteiligen Stellenanteile werden verwaltungsintern entsprechend bereitgestellt.
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen.
5. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.