Beschluss:

Der Rat beauftragt die Verwaltung, Planungen für den Rückbau der vier Bestands-Sozialhäuser sowie der Bestands-Kindertagesstätte auf dem städtischen Grundstück Geisbergstr. 47a – 53c in 50939 Köln-Klettenberg, Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 55, Flurstück 539, aufzunehmen.

 

Ferner wird die Verwaltung beauftragt, Planungen für die Errichtung von zwei neuen Gebäuden in konventioneller Bauweise für die öffentlich rechtliche Unterbringung obdachloser oder von Obdachlosigkeit bedrohter Personen, sowie einer neuen 6-zügigen Kindertagesstätte auf selbigem Flurstück vorzunehmen. Sämtliche Gebäude werden im energetischen Passivhausstandard geplant und ausgeführt.

 

Dazu ermächtigt der Rat die Verwaltung, die erforderlichen Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 – 3 auf Basis der HOAI – Gebührenordnung - zu beauftragen sowie die vorab notwendigen Gutachten (Statik, Boden-, Schadstoff-, Lärmschutz, Verkehr etc.) einzuholen.

Die voraussichtlichen Aufwendungen für die Vorplanungen des Rückbaus der vier Bestands-Sozialhäuser betragen rund 37.000 € brutto.

Die Planungskosten für die Vorplanungen des Rückbaus der Bestands-Kindertagesstätte betragen voraussichtlich 5.000 € brutto.

 

Die voraussichtlichen Planungskosten für den Neubau der Unterkünfte für die Leistungsphasen 1-3 HOAI betragen 608.000 € brutto, die entsprechenden Kosten für den Neubau der Kindertageseinrichtung werden auf rund 230.000 € brutto prognostiziert.

 

Gleichzeitig werden die investiven Mittel für die Planung der neuen Unterkünfte in entsprechender Höhe im Teilfinanzplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-1004-3-5210 – Neubau Geisbergstr. 47-53, freigegeben.

 

Die investiven Mittel für die Planung der neuen Kita in entsprechender Höhe werden im Teilfinanzplan 0603 – Kindertagesbetreuung, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-0603-3-1010 – Kita Geisbergstr. 47-53, freigegeben.

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat folgenden geänderten Beschluss:

 

Der Rat beschließt für den Abriss von vier Sozialhäusern und Neubau von vier Gebäuden zur öffentlich rechtlichen Unterbringung obdachloser oder von Obdachlosigkeit bedrohter Personen in konventioneller Bauweise sowie Abriss einer Kindertagesstätte und Neubau einer Kindertagesstätte in konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Geisbergstr. 47a - 53c in 50939 Köln-Klettenberg (Planungsbeschluss) 0348/2022 die Alternative 2 aus der Anlage 9.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.