Beschluss:
Der Rat beauftragt die Verwaltung, Planungen für den
Rückbau der vier Bestands-Sozialhäuser sowie der Bestands-Kindertagesstätte auf
dem städtischen Grundstück Geisbergstr. 47a – 53c in 50939 Köln-Klettenberg,
Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 55, Flurstück 539, aufzunehmen.
Ferner wird die Verwaltung beauftragt, Planungen für die
Errichtung von zwei neuen Gebäuden in konventioneller Bauweise für die öffentlich
rechtliche Unterbringung obdachloser oder von Obdachlosigkeit bedrohter Personen,
sowie einer neuen 6-zügigen Kindertagesstätte auf selbigem Flurstück
vorzunehmen. Sämtliche Gebäude werden im energetischen Passivhausstandard
geplant und ausgeführt.
Dazu ermächtigt der Rat die Verwaltung, die
erforderlichen Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 – 3 auf Basis der HOAI
– Gebührenordnung - zu beauftragen sowie die vorab notwendigen Gutachten
(Statik, Boden-, Schadstoff-, Lärmschutz, Verkehr etc.) einzuholen.
Die voraussichtlichen Aufwendungen für die Vorplanungen
des Rückbaus der vier Bestands-Sozialhäuser betragen rund 37.000 € brutto.
Die Planungskosten für die Vorplanungen des Rückbaus der Bestands-Kindertagesstätte
betragen voraussichtlich 5.000 € brutto.
Die voraussichtlichen Planungskosten für den Neubau der
Unterkünfte für die Leistungsphasen 1-3 HOAI betragen 608.000 € brutto, die
entsprechenden Kosten für den Neubau der Kindertageseinrichtung werden auf rund
230.000 € brutto prognostiziert.
Gleichzeitig werden die investiven Mittel für die Planung
der neuen Unterkünfte in entsprechender Höhe im Teilfinanzplan 1004 -
Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen
für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-1004-3-5210 – Neubau Geisbergstr. 47-53,
freigegeben.
Die investiven Mittel für die Planung der neuen Kita in entsprechender
Höhe werden im Teilfinanzplan 0603 – Kindertagesbetreuung, Teilplanzeile 8 –
Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 5620-0603-3-1010 – Kita Geisbergstr.
47-53, freigegeben.
Der Bauausschuss empfiehlt
dem Rat folgenden geänderten Beschluss:
Der Rat beschließt
für den Abriss von vier Sozialhäusern und Neubau von vier Gebäuden zur
öffentlich rechtlichen Unterbringung obdachloser oder von Obdachlosigkeit
bedrohter Personen in konventioneller Bauweise sowie Abriss einer
Kindertagesstätte und Neubau einer Kindertagesstätte in konventioneller
Bauweise auf dem städtischen Grundstück Geisbergstr. 47a - 53c in 50939
Köln-Klettenberg (Planungsbeschluss) 0348/2022 die Alternative 2 aus der
Anlage 9.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.