Sitzung: 05.09.2022 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 2326/2022
Beschluss
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan-verfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet begrenzt im Norden durch die Subbelrather Straße, im Westen durch die Wohnbebauung entlang der Alpener Straße, im Süden durch gemischt genutzte Bebauung (u.a. Kindertagesstätte) entlang der Marienstraße und im Osten durch Wohnbebau-ung entlang der Hackländer Straße (Gemarkung Müngersdorf, Flur 73, Flurstü-cke 733, 734, 3232/103 und 3234/103—Arbeitstitel: Subbelrather Straße 387-407 in Köln-Ehrenfeld — einzuleiten mit dem Ziel, dort Wohnen, Einzelhandel und ein Hotel festzusetzen;
Es wird aufgrund der
Nutzungsabhängigkeiten und Komplexität des Vorhabens ein
Qualifizierungsverfahren gemäß dem Kooperativen Baulandmodell durchgeführt. Die
Erdgeschosszonen der angedachten Straßenrandbebauung sollen eine attraktive
öffentliche Nutzung erhalten. Das angedachte oberirdische Parken wird Zuge des
Verfahrens überprüft. Im Qualifizierungsverfahren sind alternative Lösungen
darzustellen. Eine oberirdische Anlieferung für den Einzelhandel kann erfolgen.
2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungs-plan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlich-keitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang);
3. Im Bebauungsplan
ist ein Gehrecht zwischen Subbelrather- und Marienstraße festzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig mit Änderungen zugestimmt bei Enthaltung von Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP).