Sitzung: 25.08.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 1287/2022
Beschluss:
- Der Rat beschließt die Satzung über Anbringungsort, Abmessung und
Ausgestaltung von Werbeanlagen, über die äußere Gestaltung baulicher
Anlagen für einen Teil der Ortslage in Köln – Altstadt /Nord bezüglich des
Ebertplatzes als Teil der Kölner
Ringstraßen mit ihren Plätzen und
Seitenstraßen, auf Grundlage der §§ 7 und 41 Absatz 1 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 01. Dezember 2021 (GV. NRW. S. 1353), in Verbindung mit §
89 Absatz 1 Nummer 1 und 2 sowie § 86 Absatz 1 Nummer 22 der Bauordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) - Landesbauordnung - in der Fassung der
Bekanntmachung vom 22. September 2021 (GV. NRW, S. 1086) als Satzung.
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, die weiteren Teilabschnitte mit der Typologie 2a – Stadtplatz ohne Denkmal als Teilsatzungen der Kölner Ringstraßen zu erarbeiten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.