Der Stadtentwicklungsausschluss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:
- Der Rat beschließt die Satzung über Anbringungsort, Abmessung und
Ausgestaltung von Werbeanlagen, über die äußere Gestaltung baulicher
Anlagen für einen Teil der Ortslage in Köln – Altstadt /Nord bezüglich des
Eigelstein als Teil der Kölner
Ringstraßen mit ihren Plätzen und
Seitenstraßen, auf Grundlage der §§ 7 und 41 Absatz 1 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 01. Dezember 2021 (GV. NRW. S. 1353), in Verbindung mit § 89
Absatz 1 Nummer 1 und 2 sowie § 86 Absatz 1 Nummer 22 der Bauordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) - Landesbauordnung - in der
Fassung der Bekanntmachung vom 22. September 2021 (GV. NRW, S. 1086) als
Satzung.
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, die weiteren Teilabschnitte mit der Typologie 2b – Stadtplatz mit Denkmal als Teilsatzungen der Kölner Ringstraßen zu erarbeiten.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt.