Beschluss: endgültig zurückgezogen

Herr Schultheis, Bürgeramt Mülheim, teilt mit, dass eine Prüfung der Fachverwaltung ergeben habe, dass es sich bei der genannten Treppe um ein Privatgrundstück handele. Aus diesen Gründen haben die Nutzer des Rad- und Fußweges ohnehin Vorrang, eine Beschilderung oder ähnliches werde von der Verwaltung daher nicht erfolgen.

 

Der Antrag wurde daraufhin vom Antragsteller in der Sitzung zurückgezogen.