Beschluss:
Der Rat setzt die Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW, über deren Verwendung die Bezirksvertretungen alleine entscheiden, wie folgt fest:
Für das Hj. 2008 belaufen sich die Mittel auf 560.000 Euro. Bezüglich der Verteilung auf die einzelnen Stadtbezirke bestätigt der Rat seinen Beschluss vom 18.10.2007 (Vorlagen-Nr. 4073/2007).
Die Bezirksvertretungen haben die Verwendung der auf ihren Stadtbezirk entfallenden Mittel bereits beschlossen.
Für das Hj. 2009 werden die Mittel auf 560.000 Euro festgesetzt.
Von diesem Betrag entfallen auf den Stadtbezirk:
· Innenstadt 66.500
· Rodenkirchen 57.500
· Lindenthal 70.900
· Ehrenfeld 58.500
· Nippes 61.000
· Chorweiler 50.500
· Porz 60.000
· Kalk 60.600
·
Mülheim 74.500
Summe: 560.000
Im Zusammenhang mit dem Beratungsverfahren nach § 37 Abs. 4 GO NRW entscheiden die Bezirksvertretungen über die Verwendung der Mittel. Die Zweckbestimmung muss hinreichend bestimmt sein. Pauschale Festlegungen sind nicht möglich.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich – gegen die Stimmen der Fraktion pro Köln – zugestimmt.