Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss

 

Die Bezirksvertretung beantragt bei der Verwaltung, insbesondere der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Köln nach § 45 (1) Satz 3 der StVO, dass als geeignete Maßnahmen zur Reduzierung der verkehrsbedingten Lärmbelastung für alle im Lärmaktionsplan bzw. in der Anlage 2 seiner aktuellen Fortschreibung unter »Handlungsbedarf 1. Ordnung« und »Handlungsbedarf 2. Ordnung« ausgewiesenen Straßenzüge (Hotspots) soweit sie im Bezirk Innenstadt liegen, dringend – mindestens bis zur Umsetzung weiterer Maßnahmen – Tempo 30 angeordnet wird.

 

Bei der Umsetzung ist darauf zu achten, dass weitgehend durchgängige Tempo-30-Abschnitte geschaffen werden.

 

Insbesondere sind diese Maßnahmen prioritär auf dem Gotenring bzw. der Justinianstraße zu ergreifen und der Bezirksvertretung hierüber zeitnah Bericht zu erstatten.

Ablehnende Bescheide der Verkehrsbehörde sind der Bezirksvertretung als Mitteilung zeitnah samt Originaltext zur Kenntnis zu geben.

Die Einhaltung dieser Geschwindigkeitsbeschränkungen ist grundsätzlich wirksam zu überwachen.

Der Bezirksvertretung ist aufgrund der Gefahrenlage kurzfristig eine Umsetzungsplanung vorzulegen.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.