Beschluss
Die
Bezirksvertretung beantragt bei der Verwaltung, insbesondere der
Straßenverkehrsbehörde der Stadt Köln nach § 45 (1) Satz 3 der StVO, dass als
geeignete Maßnahmen zur Reduzierung der verkehrsbedingten Lärmbelastung für
alle im Lärmaktionsplan bzw. in der Anlage 2 seiner aktuellen Fortschreibung
unter »Handlungsbedarf 1. Ordnung« und »Handlungsbedarf
2. Ordnung« ausgewiesenen Straßenzüge (Hotspots) soweit sie im Bezirk
Innenstadt liegen, dringend – mindestens bis zur Umsetzung weiterer Maßnahmen –
Tempo 30 angeordnet wird.
Bei
der Umsetzung ist darauf zu achten, dass weitgehend durchgängige
Tempo-30-Abschnitte geschaffen werden.
Insbesondere
sind diese Maßnahmen prioritär auf dem Gotenring bzw. der Justinianstraße zu
ergreifen und der Bezirksvertretung hierüber zeitnah Bericht zu erstatten.
Ablehnende
Bescheide der Verkehrsbehörde sind der Bezirksvertretung als Mitteilung zeitnah
samt Originaltext zur Kenntnis zu geben.
Die Einhaltung dieser Geschwindigkeitsbeschränkungen ist
grundsätzlich wirksam zu überwachen.
Der Bezirksvertretung ist aufgrund der Gefahrenlage kurzfristig
eine Umsetzungsplanung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.