Sitzung: 29.08.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: AN/1281/2022
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt,
bei der Festsetzung der
Wochenmarktveranstaltungen gemäß § 67 GewO für den Stadtbezirk
Köln-Rodenkirchen Folgendes – unter der
Voraussetzung, dass die Veranstaltungen genehmigungsfähig sind – für 2023
zu regeln,
A.
Für den Maternusplatz in Köln-Rodenkirchen:
1.)
Eröffnung
des Rodenkirchener Straßenkarnevals
Bei der Eröffnung des Rodenkirchener Straßenkarnevals am 11. Februar 2023 steht
dem Wochenmarkt nur die halbe Platzfläche zur Verfügung.
2.) A) Frühlingsmarkt
Am Donnerstag, 18. und Freitag, 19.
Mai 2023, ist der Frühlingsmarkt geplant. Hierbei soll der Maternusplatz
genutzt werden. Es wird ein buntes Sortiment aus Blumen, Kleidung, Schmuck und
Gastronomie angeboten. Der 18. Mai ist ein Feiertag (Christi Himmelfahrt), der
Bio-Wochenmarkt findet daher nicht statt.
B) Lifestyle Tag – Antikmarkt
Am
Sonntag, 24. September 2023, ist ein Antikmarkt auf dem Maternusplatz und ein
nicht-kommerzieller Kinderflohmarkt auf dem Rathausvorplatz geplant. Es ist
kein Wochenmarkt davon betroffen, da der Aufbau am Samstag, 23.09.2023 nach dem
Wochenmarkt erst erfolgt. Der Wochenmarkt am 23.09.2023 kann stattfinden.
C) Martinsmarkt
Am Sonntag, 05. November 2023, ist der
Martinsmarkt geplant. Hierbei soll der Maternusplatz genutzt werden. Es wird
ein buntes Sortiment aus Antikware, herbstliche Dekorationsartikel, Kleidung,
Schmuck und Gastronomie angeboten. Der Aufbau auf dem Maternusplatz beginnt am
Samstag, 04.11. erst nach dem Wochenmarkt. Der Wochenmarkt am 04.11.2023 kann
stattfinden.
3.) a) Rodenkirchener Weintage
Am Donnerstag, 08. bis Sonntag, 11. Juni 2023 (zzgl. Montag 12.06.2023
Abbau), sind die Rodenkirchener Weintage auf dem Maternusplatz geplant. Damit
der Wochenmarkt nicht ausfällt, beginnt der Aufbau erst am Mittwoch 07. Juni
nach dem Wochenmarkt. Der Abbau ist am Montag dem 12. Juni 2023 geplant. Der
Donnerstag, 08. Juni ist ein Feiertag (Fronleichnam), da findet der
Bio-Wochenmarkt nicht statt. Auf dem
Maternusplatz kann der Wochenmarkt am 10. Juni 2023 nicht stattfinden.
Der
Abriss des Rathauses beginnt voraussichtlich Anfang 2023. Daher ist davon
auszugehen, dass keine Nutzung des Rathausvorplatzes als Alternativstandort möglich
ist. Ob dem Baumaßnahmen entgegenstehen, ist mit der städtischen
Gebäudewirtschaft durch die Marktverwaltung in eigener Zuständigkeit
abschließend zu klären. Sollte der Vorplatz doch nutzbar sein, kann der
Wochenmarkt dort stattfinden.
b) 17. Rodenkirchener Sommertage
Am Samstag, 19. bis Sonntag, 20. August 2023,
sind die 17. Rodenkirchener Sommertage auf folgenden Flächen geplant:
Ø dem Maternusplatz, (Wochenmarkt am Samstag, 19.08.2023 fällt aus)
Ø dem Rathausvorplatz (Sperrung ab Freitag, 18.08.
ab 10.00 – somit keine Nutzung durch Wochenmarkt möglich – natürlich nur wenn
keine Baumaßnahmen die Nutzung auf dem Rathausvorplatz verhindern), sowie
Ø der Hauptstraße (von Walther-Rathenau-Str.
bis Rheingalerie / Ecke Kirchstrasse);
Ø Maternusstr. (von Barbarastr. Einfahrt
Parkhaus bis Wilhelmstrasse. Die Wilhelmstr. bleibt für den Verkehr frei);
Ø Parkplatz Rheingallerie (Sperrung ab
Freitag, 18.08. ab 10.00);
Ø
Straßensperrung
ab Freitag, 18.08. ab 18.00 geplant.
Hierbei soll sowohl der Maternusplatz
als auch der Rathausvorplatz genutzt werden. Daher kann der Wochenmarkt
am Samstag, 19.08.2023 auch nicht auf
dem Rodenkirchener Rathausvorplatz durchgeführt werden.
Die
Marktverwaltung wird gebeten, ggfs. einen Alternativstandort zu suchen. Sollte
dies nicht möglich sein, fällt der Wochenmarkt am Samstag, 19.08.2023 aus.
Mit der städtischen Gebäudewirtschaft ist abschließend zu klären, ob die
Baumaßnahmen für das neue Rathaus der Nutzung des Rathausvorplatzes ggfs entgegenstehen.
c) Rodenkirchener Winterzauber
Am Mittwoch, 06. Dezember bis Sonntag, 10.
Dezember 2023 (Abbau und Reinigung Montag 11. Dezember bis Dienstag 12.
Dezember 2023), ist der Rodenkirchener Winterzauber auf dem Maternusplatz
geplant.
Auf dem Maternusplatz kann
kein Wochenmarkt am 09.12.2023 stattfinden.
Der Aufbau auf dem Maternusplatz beginnt am
06.12. erst nach dem Wochenmarkt. Mit dem Bio-Wochenmarkt am Donnerstag wird
wie in den letzten Jahren die freizubleibende Platzfläche vorher definiert. Der
Donnerstag-Markt am 07.12.2023 kann stattfinden.
Der
Abriss des Rathauses beginnt voraussichtlich Anfang 2023. Daher ist davon
auszugehen, dass keine Nutzung des Rathausvorplatzes als Alternativstandort möglich
ist. Ob dem Baumaßnahmen entgegenstehen, ist mit der städtischen
Gebäudewirtschaft durch die Marktverwaltung in eigener Zuständigkeit
abschließend zu klären. Sollte der Vorplatz doch nutzbar sein, kann der
Wochenmarkt dort stattfinden.
Nachrichtlich bzw alternativ: Hierzu wird
gesondert ein verkaufsoffener Sonntag
beantragt. Diese sind jeweils im Gesamtkontext
aller VOS in Köln zu sehen. Sollte die verkaufsoffene Sonntage auf das
Wochenende 2.12 und 3.12. hinauslaufen, so wird der Winterzauber auf diesen
Termin ausweichen.
Des weiteren wird beantragt, auf dem
Maternusplatz von Ende November bis Anfang Januar einen Weihnachtsbaum (Höhe
ca. 8m) aufstellen zu dürfen.
4.)
Für
Veranstaltungen gemäß der Ziffer 3.) mit Ausnahme Buchstabe b) „Rodenkirchener
Sommertage“ – ist mit der städtischen Gebäudewirtschaft abschließend zu klären,
ob Baumaßnahmen für das neue Rathaus der Festsetzung des Marktes auf dem
Rodenkirchener Rathausvorplatz entgegenstünden.
5.)
Anlässlich
der anstehenden Baumaßnahme des Bezirksrathauses Rodenkirchen – ab Anfang 2023
- wird die Marktverwaltung gebeten, Alternativausweichstandorte für die
Durchführung der jeweiligen Märkte zu suchen.
6.)
Die
Durchführung der Veranstaltungen sind den Marktbeschickern seitens der
Marktverwaltung spätestens 2 Monate vor der Veranstaltung mitzuteilen.
7.)
Die
Marktverwaltung bietet im Falle von Veranstaltungen gemäß Ziffer 3.) den
Marktbeschickern den Ausweichstandort Rodenkirchener Rathausvorplatz – soweit
verfügbar (siehe Ziffer 4.) an und organisiert bei deren Zustimmung die
vollständige Durchführung des Marktes dort (oder auf einem Alternativstandort).
und
B.
Für den Platz Sürther Hauptstr./Frohnhofstr. in Köln-Sürth (Sürther
Marktplatz):
1.) Die
Wochenmarktveranstaltung am Fr 20.01.2023 auf dem Sürther Marktplatz muss
aufgrund des aufgebauten Karnelvalfestzeltes (Sitzungen vom Mo., 16.01., bis
Mo. 23.01.) ausfallen. Die Durchführung der Veranstaltungen sind den
Marktbeschickern seitens der Marktverwaltung spätestens 2 Monate vor der
Veranstaltung mitzuteilen
2.) Am
Sonntag, 30.04.2023, findet auf dem Sürther Marktplatz das alljährliche Maifest
statt. Der Markt am Freitag, 28.04.2023 muss wegen dieser Aktivität ausfallen
bzw steht nur der hintere Teil der Markplatzfläche zur Verfügung. Die
Durchführung der Veranstaltungen sind den Marktbeschickern seitens der
Marktverwaltung spätestens 2 Monate vor der Veranstaltung mitzuteilen.
3.) Am
Freitag, 24.11. bis einschließlich Montag, 04.12.2023 steht für den jeweiligen Freitagswochenmarkt
(24.11.2023 + 01.12.2023) anlässlich des Weihnachtsmarktes nur die (südliche)
Fläche zum Rhein hin (ca. Platzhälfte) zur Verfügung. Die Durchführung der
Veranstaltungen sind den Marktbeschickern seitens der Marktverwaltung
spätestens 2 Monate vor der Veranstaltung mitzuteilen
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.