Änderungsantrag der SPD-Fraktion
"Haushaltsplan"
AN/1560/2022
Änderungsantrag
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "Beratung zum Haushaltsplan"
AN/1565/2022
Herr Götz bittet, dass die im Vorfeld der Sitzung
gestellten Nachfragen bis zur Sitzung des Finanzausschusses beantwortet werden
und führt diese nochmals auf.
Welche Schulen profitieren von den Mitteln im
Schulbereich und welche nicht?
Warum sind keine Mittel bei der OU Zündorf eingestellt
und welche Mittel wären zumindest für die Planungskosten einzusetzen?
I.
Beschluss über
den Änderungsantrag AN/1560/2022:
Die Bezirksvertretung Porz beschließt
folgende Änderungen zum Haushaltsplanentwurf für 2023/24:
- Alle in der Sitzung am 10.09.2019 unter TOP 6.9.2 beschlossenen und bislang
nicht berücksichtigten Änderungen sind
einzufügen (u.a. ÖPNV-Projekte,
Planungsmittel, Finanzmittel für Spiel-
und Jugendplätze, Fraktionsmittel,
Anhebung Bezirksorientierte Mittel).
- Die Planmittel für die Sanierung der
Bezirkssportanlage Poller Wiesen sind
vorzuziehen sowie Mittel für die
Sanierung in Höhe von mindestens 520.000
Euro als investive Mittel einzustellen.
- Für eine dauerhafte Sozialarbeit in
der Siedlung Glashüttenstraße sind
ausreichende Mittel einzustellen (siehe
einstimmiger
Beschluss der BV Porz vom
11.12.2018, TOP 8.5).
- Für eine wirksame Sozialarbeit an den
Porzer Schulen sind im Haushalt
ausreichende Mittel einzustellen, um an
jeder Schule je angefangener 500
Schüler*innen
ein/e Schulsozialarbeiter*in einzustellen.
Für die entstehenden Ausgaben sind seitens
der Verwaltung an geeigneter Stelle
Einsparungen
vorzusehen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
mit den Stimmen der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen, bei Enthaltung
der Stimme von Frau Bastian (FDP), gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und DIE
LINKE/Die PARTEI und von Herrn Krasson (AfD) abgelehnt.
II.
Beschluss über
den Änderungsantrag AN/1565/2022:
Die Bezirksvertretung bittet den Rat
1. sämtliche bezirklichen Mittel im Haushaltsplan
über die die Bezirksvertretung Porz alleine entscheidet um die Inflationsrate
entsprechend zu erhöhen.
2. Die Oberbürgermeisterin daran zu erinnern, dass
die Bezirksvertretungen eine Anrecht auf eine Ortsnahe Erledigung der
Verwaltungsaufgaben hat. Dementsprechend sind die Verwaltungsmittel dergestalt
zu erhöhen, dass entsprechendes handlungs- und entscheidungskompetentes
Personal für die Bezirksvertretung und ihren in
eigener Zuständigkeit liegenden Aufgaben nach Gemeindeordnung und
Zuständigkeitsordnung zur Verfügung steht und an Sitzungen zwingend teilnimmt.
Hier sei explizit die Zuständigkeit im Bereich Straßen und Verkehrstechnik erwähnt.
Das entsprechende Amt verweigert der Bezirksvertretung wegen Personalmangel regelmäßig
die Teilnahme an den Sitzungen. In den Ämtern, die Entscheidungen der
Bezirksvertretungen aus deren eigener Zuständigkeit nach § 37 Gemeindeordnung
und der Zuständigkeitsordnung verwalten und Bearbeiten muss jeweils eine Stelle
fest geschaffen werden, die der Bezirksvertretung in Sitzungen zur Verfügung
steht.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit den
Stimmen der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen, bei Enthaltung der
Stimmen von Herrn Krasson (AfD) und von Frau Bastian (FDP), gegen die Stimmen
der Fraktionen SPD und DIE LINKE/Die Partei zugestimmt.
II.
Beschluss über die geänderte Beschlussvorlage:
1. Die Bezirksvertretung Porz nimmt den
Haushaltsplan-Entwurf 2023/2024 einschließlich der Finanzplanung bis 2027 und
der sonstigen Anlagen zur Kenntnis.
2. Die Bezirksvertretung Porz beschließt die
nachfolgend genannten Vorschläge und Anregungen:
Die Bezirksvertretung bittet den Rat
1.
sämtliche bezirklichen
Mittel im Haushaltsplan über die die Bezirksvertretung Porz alleine entscheidet
um die Inflationsrate entsprechend zu erhöhen.
2. Die Oberbürgermeisterin daran zu erinnern, dass die Bezirksvertretungen
eine Anrecht auf eine Ortsnahe Erledigung der Verwaltungsaufgaben hat.
Dementsprechend sind die Verwaltungsmittel dergestalt zu erhöhen, dass
entsprechendes handlungs- und entscheidungskompetentes
Personal für die Bezirksvertretung und ihren in eigener Zuständigkeit
liegenden Aufgaben nach Gemeindeordnung und Zuständigkeitsordnung zur Verfügung
steht und an Sitzungen zwingend teilnimmt. Hier sei explizit die Zuständigkeit
im Bereich Straßen und Verkehrstechnik erwähnt. Das entsprechende Amt
verweigert der Bezirksvertretung wegen Personalmangel regelmäßig die Teilnahme
an den Sitzungen. In den Ämtern, die Entscheidungen der Bezirksvertretungen aus
deren eigener Zuständigkeit nach § 37 Gemeindeordnung und der
Zuständigkeitsordnung verwalten und Bearbeiten muss jeweils eine Stelle fest
geschaffen werden, die der Bezirksvertretung in Sitzungen zur Verfügung steht.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit den Stimmen
der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen, der Stimme von Herrn Krasson (AfD),
bei Enthaltung der Stimme der Fraktionen SPD und DIE LINKE/Die PARTEI, gegen
die Stimme von Frau Bastian (FDP) zugestimmt.