Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       nimmt zur Kenntnis, dass in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) keine Stellungnahmen eingegangen sind,

2.       beauftragt die Verwaltung, das Teilaufhebungsverfahren fortzuführen,

3.       beschließt, das Teilaufhebungsverfahren in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach §13a Baugesetzbuch (BauGB) umzustellen und durchzuführen

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Mit Stimmenmehrheit von Grüne, CDU und SPD gegen die Stimmen von Die Linke, FDP und KlimaFreunde zugestimmt.