Beschluss in der Fassung des
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft vom 29.08.2022 (Anlage 7):
1. Der
Rat der Stadt Köln genehmigt den Entwurf und die Kostenberechnung für die
Generalsanierung und Einrichtung der Gebäude des Berufskollegs Ulrepforte,
Ulrichgasse, Gebäudetrakt B mit Klassentrakt, Unterrichtsräumen und
Verwaltungsbereich, und Gebäudetrakt A mit Aula und weiteren Unterrichtsräumen.
Die geplante Sanierung beinhaltet eine umfassende energetische Sanierung sowie
eine Modernisierung der gesamten Gebäudetechnik inklusive der EDV- und
NW-Fachräume für die Bereiche Bau- und Holztechnik des Berufskollegs
Ulrepforte, unter Berücksichtigung des Gebäudeenergiegesetzes und des
Denkmalschutzes.
Die Gesamtkosten der
Maßnahme betragen rund 34,01 Mio. Euro brutto. Sie setzen sich zusammen aus den
Gesamtbaukosten in Höhe von rund 27,2 Mio. Euro, den Auslagerungskosten (rund 5
Mio. Euro) und den Einrichtungskosten (rund 1,81 Mio. Euro). Der Rat beauftragt
die Verwaltung mit der Submission Baudurchführung und Einrichtung des Gebäudes.
2. Zudem
genehmigt der Rat einen Risikozuschlag in Höhe von 25 % auf die
nicht-indizierten Baukosten, das sind rund 5 Mio. Euro brutto.
Durch den Baubeschluss wird jedoch lediglich das Maßnahmenbudget ohne
Risikozuschlag als Vergabevolumen freigegeben. Die Verwaltung darf über den
Risikozuschlag nicht unmittelbar, sondern nur bei Risikoeintritt und nach
entsprechender Mitteilung im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft verfügen.
3. Die
Finanzierung der Baumaßnahme einschließlich der Auslagerung erfolgt im Rahmen
des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die aus dem
städtischen Haushalt zu finanzierende zusätzliche Spartenmiete ist ab 2027 im
Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 16, sonstige
ordentliche Aufwendungen zu veranschlagen.
Die konsumtiven
Einrichtungskosten für den ersten Bauabschnitt in Höhe von voraussichtlich rund
490.000 Euro brutto sind im Haushaltsjahr 2025 und für den zweiten Bauabschnitt
im Haushaltsjahr 2026 in Höhe von voraussichtlich rund 430.000 Euro brutto im
Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen
für Sach- und Dienstleistungen zu veranschlagen.
Die Finanzierung der
investiven Einrichtungskosten für den ersten Bauabschnitt in Höhe von rund
660.000 Euro brutto erfolgt zum Haushaltsjahr 2025 und für den zweiten
Bauabschnitt in Höhe von rund 230.000 Euro brutto im Haushaltsjahr 2026 aus zu
veranschlagenden Mitteln des Teilfinanzplans 0301, Schulträgeraufgaben in
Teilplanzeile 9, Auszahlung für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei
Finanzstelle 4016-0301-1-5001 - BK 11, Ulrichgasse -Generalinstandsetzung.
4. Die Gebäudewirtschaft prüft, ob in dieser
Kostenberechnung zur Sanierung schon die Beschlüsse für Passivhaus, maximale
PV-Auslegung (Photovoltaik) und Gründächer berücksichtigt wurden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.