Beschluss:
1.
Der Rat
beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) die
Janusz-Korczak-Schule, KGS Am Altenberger Kreuz 14, 51105 Köln Poll, um 1,5
Züge auf zukünftig 3 Züge zu erweitern. Der Beschluss soll ab dem Schuljahr
2023/24 umgesetzt werden.
2.
Der Rat der Stadt
Köln beschließt gemäß § 81 Abs. 2 SchulG NRW die Errichtung des Teilstandortes
Siegburger Str. 445 in 51105 Köln Poll für die Janusz-Korczak-Schule ab dem
Schuljahr 2023/24.
3.
Der Rat
beschließt zum Stellenplan 2023/24 die Zusetzung einer zusätzlichen insgesamt
0,13 Stelle Verwaltungsbeschäftigte/r für das Schulsekretariat in der EG 5 TVöD
für die ab dem Schuljahr 2023/24 vorgesehene Zügigkeitserweiterung und einer vorangestellten Mehrklassenbildung
bereits ab dem Schuljahr 2022/23. Die
jeweils für die Schuljahre anteiligen Stellenanteile werden verwaltungsintern
entsprechend bereitgestellt.
4.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach
Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen
zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen.
5. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.