Beschluss in der
Fassung des Verkehrsausschusses vom 23.08.2022 (Anlage 9), des
Finanzausschusses vom 05.09.2022 (Anlage 10) und der Bezirksvertretung 7 vom 09.06.2022
(Anlage 5):
1.
Der Rat
beschließt die Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes
(ISEK) Porz-Mitte gemäß Anlage 1 mit einem Kostenvolumen in Höhe von 18.750.000
€. Dieser Beschluss ersetzt den Beschluss des Rates vom 27.09.2018 zum
Integrierten Stadtentwicklungskonzept Porz-Mitte (Vorlage 1061/2018).
Gemäß der einstimmigen Empfehlung des
Beirates Porz-Mitte und den zahlreichen Wünschen der Bürgerschaft ist bei der
Gestaltung der Parkanlage Glashüttenstraße (Ziffer 6.1 der Anlage 1) eine
öffentliche Toilettenanlage mit zu planen und mit zu errichten.
Die Brücke über die Hauptstraße (siehe
Ziffer 6.4 der Anlage 1) ist gemäß der bereits bestehenden Beschlüsse der
Bezirksvertretung Porz nicht nur anders zugestalten, sondern soweit zu
verbreitern, dass eine gerade Linienführung vom Haus 1 bis zum Rhein ermöglicht
wird.
Weitere Kostenbestandteile der Fortschreibung, für die Ratsbeschlüsse
vorliegen, sind Mittel in Höhe von 3.740.000 € (Vorlagen-Nr. 1465/2018,
Freiraumplanerischer Wettbewerb und Vorlagen-Nr. 0367/2018, Ankauf und
Niederlegung des Dechant-Scheben-Hauses).
Die Gesamtkosten des aktualisierten Maßnahmenpakets aus dem ISEK
Porz-Mitte, für das Städtebaufördermittel eingeworben werden sollen, belaufen
sich demnach auf 22.490.000 €.
2.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung,
A.
Förderanträge für
die zur Städtebauförderung vorgesehenen förderfähigen Maßnahmen gemäß Anlage 2
des ISEK zu stellen und die Maßnahmen vorbehaltlich der Bewilligungen mit einer
Mindestförderung von 50% bis voraussichtlich 70% der förderfähigen Kosten
umzusetzen.
B.
für die zu
stellenden Förderanträge gemäß Anlage 2 des ISEK die vorbereitenden Planungen
durch Dritte erbringen zu lassen. Die erforderlichen Mittel zur Vorfinanzierung
stehen im Teilplan 0902-Stadtentwicklung zur Verfügung. Die förderfähigen
Kosten der Vorfinanzierung sind nach Bewilligung der Maßnahme durch die
Bezirksregierung nachträglich mit einer Förderquote von mindestens 50% bis
voraussichtlich 70% förderfähig. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter dem
Vorbehalt der Bewilligungen aus den geplanten Förderzugängen.
C.
die im Rahmen der
Umsetzung der Maßnahmen notwendigen Entscheidungen der politischen Gremien
einzuholen und einmal jährlich die Bezirksvertretung Porz sowie die zuständigen
Fachausschüsse über den aktuellen Sachstand zur Umsetzung des ISEK zu
informieren. Der Rat verzichtet auf eine Vorlage, soweit seine Rechte auf
Entscheidung nicht betroffen sind.
D. den Zeitplan
(Seite 6) so zu überarbeiten, dass alle geplanten Maßnahmen bis 2027umgesetzt
sein können. Dies betrifft insbesondere die Umgestaltung der Fußgängerzone
Bahnhofstraße sowie die Verbindung Rheinboulevard und Neue Mitte Porz.
- Der Rat beschließt die Änderung der
Gebietsabgrenzung des Soziale Stadt Gebietes Porz-Mitte vom 27.09.2018
(Vorlagen-Nr. 1061/2018) im Sinne einer Erweiterung gemäß Anlage 3.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.