Beschluss in der Fassung des Verkehrsausschusses vom 23.08.2022 (Anlage 9), des Finanzausschusses vom 05.09.2022 (Anlage 10) und der Bezirksvertretung 7 vom 09.06.2022 (Anlage 5):

1.    Der Rat beschließt die Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) Porz-Mitte gemäß Anlage 1 mit einem Kostenvolumen in Höhe von 18.750.000 €. Dieser Beschluss ersetzt den Beschluss des Rates vom 27.09.2018 zum Integrierten Stadtentwicklungskonzept Porz-Mitte (Vorlage 1061/2018).

Gemäß der einstimmigen Empfehlung des Beirates Porz-Mitte und den zahlreichen Wünschen der Bürgerschaft ist bei der Gestaltung der Parkanlage Glashüttenstraße (Ziffer 6.1 der Anlage 1) eine öffentliche Toilettenanlage mit zu planen und mit zu errichten.

Die Brücke über die Hauptstraße (siehe Ziffer 6.4 der Anlage 1) ist gemäß der bereits bestehenden Beschlüsse der Bezirksvertretung Porz nicht nur anders zugestalten, sondern soweit zu verbreitern, dass eine gerade Linienführung vom Haus 1 bis zum Rhein ermöglicht wird.

Weitere Kostenbestandteile der Fortschreibung, für die Ratsbeschlüsse vorliegen, sind Mittel in Höhe von 3.740.000 € (Vorlagen-Nr. 1465/2018, Freiraumplanerischer Wettbewerb und Vorlagen-Nr. 0367/2018, Ankauf und Niederlegung des Dechant-Scheben-Hauses).

Die Gesamtkosten des aktualisierten Maßnahmenpakets aus dem ISEK Porz-Mitte, für das Städtebaufördermittel eingeworben werden sollen, belaufen sich demnach auf 22.490.000 €.

2.    Der Rat beauftragt die Verwaltung,

A.   Förderanträge für die zur Städtebauförderung vorgesehenen förderfähigen Maßnahmen gemäß Anlage 2 des ISEK zu stellen und die Maßnahmen vorbehaltlich der Bewilligungen mit einer Mindestförderung von 50% bis voraussichtlich 70% der förderfähigen Kosten umzusetzen.

B.   für die zu stellenden Förderanträge gemäß Anlage 2 des ISEK die vorbereitenden Planungen durch Dritte erbringen zu lassen. Die erforderlichen Mittel zur Vorfinanzierung stehen im Teilplan 0902-Stadtentwicklung zur Verfügung. Die förderfähigen Kosten der Vorfinanzierung sind nach Bewilligung der Maßnahme durch die Bezirksregierung nachträglich mit einer Förderquote von mindestens 50% bis voraussichtlich 70% förderfähig. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Bewilligungen aus den geplanten Förderzugängen.

C.   die im Rahmen der Umsetzung der Maßnahmen notwendigen Entscheidungen der politischen Gremien einzuholen und einmal jährlich die Bezirksvertretung Porz sowie die zuständigen Fachausschüsse über den aktuellen Sachstand zur Umsetzung des ISEK zu informieren. Der Rat verzichtet auf eine Vorlage, soweit seine Rechte auf Entscheidung nicht betroffen sind.

D.   den Zeitplan (Seite 6) so zu überarbeiten, dass alle geplanten Maßnahmen bis 2027umgesetzt sein können. Dies betrifft insbesondere die Umgestaltung der Fußgängerzone Bahnhofstraße sowie die Verbindung Rheinboulevard und Neue Mitte Porz.

  1. Der Rat beschließt die Änderung der Gebietsabgrenzung des Soziale Stadt Gebietes Porz-Mitte vom 27.09.2018 (Vorlagen-Nr. 1061/2018) im Sinne einer Erweiterung gemäß Anlage 3.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.