Beschluss:
Der
Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des
Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der
Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen
an verschiedenen Tagen und Zeiten.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen
die Stimmen der Fraktion Die Linke. zugestimmt.