II.       Abstimmung über die Ursprungsvorlage

Beschluss:

1.    Der Rat beschließt – vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht – die Gründung der Kölner Schulbaugesellschaft nach den Maßgaben dieser Vorlage sowie des Gesellschaftsvertrags (Anlage 1).

2.    Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle notwendigen Schritte zur Gründung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH zu veranlassen und ermächtigt die Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung, entsprechende Erklärungen abzugeben.

3.    Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die Aufsichtsbehörde oder das Registergericht sowie aus steuerlichen oder sonstigen Gründen Änderungen als notwendig und zweckmäßig erweisen, erklärt sich der Rat der Stadt Köln mit diesen Änderungen einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt dieses Beschlusses nicht verändert wird.

4.    Der Rat ermächtigt die Verwaltung, die anfallenden Sach- und Personalkosten der Gesellschaft durch die in den Wirtschaftsplänen der Gebäudewirtschaft hierfür vorgesehenen Mittel (durch Umschichtung in 2022) vollständig zu begleichen.

5.    Der Rat beschließt eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 525.000 EUR für die Bereitstellung des Stammkapitals und als Zahlung in die Kapitalrücklage im Teilfinanzplan 0108, Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten, Teilplanzeile 10, Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen, bei Finanzstelle 2010-0108-0-0002, Schulbaugesellschaft, Haushaltsjahr 2022. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im Teilfinanzplan 1601, Allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 10, Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen, bei Finanzstelle 9000-1601-0-0048, Investitionen für den Erwerb von Finanzanlagen.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke., FDP und Die FRAKTION zugestimmt.