II. Abstimmung über die Ursprungsvorlage
Beschluss:
1.
Der Rat
beschließt – vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht –
die Gründung der Kölner Schulbaugesellschaft nach den Maßgaben dieser Vorlage
sowie des Gesellschaftsvertrags (Anlage 1).
2.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung, alle notwendigen Schritte zur Gründung der Kölner
Schulbaugesellschaft mbH zu veranlassen und ermächtigt die Vertreterinnen und
Vertreter der Verwaltung, entsprechende Erklärungen abzugeben.
3.
Falls sich
aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die
Aufsichtsbehörde oder das Registergericht sowie aus steuerlichen oder sonstigen
Gründen Änderungen als notwendig und zweckmäßig erweisen, erklärt sich der Rat
der Stadt Köln mit diesen Änderungen einverstanden, sofern hierdurch der
wesentliche Inhalt dieses Beschlusses nicht verändert wird.
4.
Der Rat
ermächtigt die Verwaltung, die anfallenden Sach- und Personalkosten der
Gesellschaft durch die in den Wirtschaftsplänen der Gebäudewirtschaft hierfür
vorgesehenen Mittel (durch Umschichtung in 2022) vollständig zu begleichen.
5. Der Rat beschließt eine außerplanmäßige Auszahlung in
Höhe von 525.000 EUR für die Bereitstellung des Stammkapitals und als Zahlung
in die Kapitalrücklage im Teilfinanzplan 0108, Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten,
Teilplanzeile 10, Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen, bei
Finanzstelle 2010-0108-0-0002, Schulbaugesellschaft, Haushaltsjahr 2022. Die
Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im Teilfinanzplan 1601,
Allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 10, Auszahlungen für den Erwerb von
Finanzanlagen, bei Finanzstelle 9000-1601-0-0048, Investitionen für den Erwerb
von Finanzanlagen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen
die Stimmen der Fraktionen Die Linke., FDP und Die FRAKTION zugestimmt.