Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln
erklärt sich gemäß § 10 Absatz 6 der Eigenbetriebsverordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen mit der Abdeckung des aus dem Geschäftsjahr 2016 stammenden
Verlustes von 4.809.872,86 Euro durch eine entsprechende Auflösung der
Kapitalrücklage einverstanden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.